Marea schrieb am 17.05.2015 um 22:48:53:
Strafbar wäre hauptsächlich die Dokumentenfälschung eines Tierarztes, der Impfungen falsch datiert.
Kläger wäre in diesem Fall der Tierhalter, dem man gefälschte Dokumente angedreht hat.
Kläger könnte ansonsten halt jemand sein, der weiss, dass ein Tierarzt gefälschte Dokumente übergibt.
Alles richtig Cara Maestra! Aber es ist halt so, dass der Tierfreund, der einen Streuner mitnehmen moechte, i.d.R. den Tierarzt bittet, einen Impfpass zur Ausreise entsprechend vorzubereiten. Da wegen der allg. bekannten Termine der Impfungen das ja kaum legal moeglich ist, wird ja kaum der Tierfreund den Tierarzt anzeigen. Hauptsache, die Kameraden kommen nach Deutschland..... Was soll das "Erbsen zaehlen?"
Wir haben heute abend auch wieder einen Hund an einen Gast vermittelt, da wirds genauso gemacht! Buona notte!