pittiplatsch schrieb am 15.02.2014 um 13:08:39:
Beispiel: ich habe ein italienisches Konto und bekomme von einem Freund aus Deutschland Geld überwiesen, damit ich ihm etwas in Italien kaufen und dann nach Deutschland mitbringen kann (schon vorgekommen). In Zukunft hat man damit nur Ärger.
http://www.laleggepertutti.it/47051_dal-1-febbraio-le-banche-faranno-la-ritenuta....
Wenn ich das richtig interpretiere bedeutet das auch, dass jeder, der auf sein italienisches Konto Geld überweist, um Rechnungen für seine Zweitwohnung in Italien bezahlen zu können, mit diesem Problem konfrontiert wird
Das wird vermutlich folgende Steuer sein, ich habe dies in einer Meldung für italienische Immobilienbesitzer gefunden:
"
Neue Quellensteuer für Finanzanlagen im AuslandAlle Finanzanlagen im Ausland unterliegen ab 2014 einer Quellensteuer von 20,00 %. Die Quellensteuer wird von italienischen Banken,
Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften,
usw. eingehoben.
Diese Steuerpflicht gilt nur für in Italien ansässige Personen, dh. Residenten mit dem Erstwohnsitz in Italien, nicht für Immobilienbesitzer, die in Italien nur den Zweitwohnsitz haben. "
Das reiht sich ja ein in diese Wahnsinnregelungen, die Ausländer mit italienischen Erstwohnsitz treffen, die noch Immobilie/n und Geld/er im Herkunftsland besitzen, und anders als die Italiener, für die solche Regelungen ja wohl getroffen wurde, nicht Geld ins Ausland geschafft haben, sondern im Gegenteil nach Italien gebracht haben und weiterhin bringen, und nun überwiegend in Italien leben und hier eine Steuererklärung zu machen haben.
Und die Daumenschrauben werden für residente immer fester angedreht:
jetzt scheint die Grenze von 10.000 Euro für Geldbesitz im Herkunftsland, ab der bislang erst Angaben zu machen waren
gefallen zu sein, also auch Kleinbeträge sind jetzt erklärungspflichtig.
Und wer bei all den steigenden Abgaben doch noch etwas Geld durch Vermietung z.B. einer Ferienwohnung in Italien verdienen will, soll seit neuestem kein Bargeld mehr annehmen dürfen, sondern hat das über ein Konto laufen zu lassen. Ein deutsches Konto hilft da grundsätzlich auch nicht mehr, denn da kann der italienische Staat Einsichtsrecht verlangen...
Die Liste ließe sich noch fortsetzen....
Dagegen ist der deutsche Amtsschimmel ja ein geradezu liebenswertes Tierchen