Also, ein Beibehaltungsantrag ist mittlerweile auch nicht mehr nötig. Diese Info findet sich auf der Seite der Botschaft Rom unter "Pass-und Staatsangehörigkeitsfragen":
http://www.rom.diplo.de/contentblob/1690230/Daten/108631/Beibehaltung_StA.pdfEine Bekannte von mir ist Italienerin geworden, ohne je einen Wohnsitz in Italien gehabt zu haben. Allerdings ist ihr Mann Italiener. Ohne Familie und Wohnsitz geht es glaube ich nicht... Ich selbst habe beides, habe jedoch inzwischen kein Bedürfnis mehr nach der it. Staatsangehörigkeit. Unter anderem auch wegen diesem Absatz aus den Infos:
"Mit der Aushändigung des Dekrets werden Sie italienische(r) Staatsangehörige(r), werden jedoch die deutsche nicht verlieren. Sowohl die deutschen als auch die italienischen Behörden sind deshalb
berechtigt, Sie zu jeder Zeit während eines Aufenthalts in dem jeweiligen Hoheitsgebiet so zu behandeln, als ob Sie ausschließlich dessen Staatsangehörigkeit besäßen.
In einem solchen Fall könnten Sie z.B. von den italienischen Behörden an einer Wiederausreise gehindert werden. Die deutschen Auslandsvertretungen wären dann nicht in der Lage, Ihnen wirksam
konsularischen Beistand zu leisten. Dies beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein Staat seinen Staatsangehörigen konsularischen Schutz nicht im Hoheitsgebiet eines Staates gewähren kann, dem der Betroffene gleichfalls angehört."
Da ich zur Zeit in Italien lebe, gefällt mir der Gedanke ganz gut, in gewisser Weise unter dem Schutz der deutschen Botschaft zu stehen. Nach allem, was wir hier schon so erlebt haben, erscheint es mir gar nicht so abwegig, in irgendeiner schwierigen Lage davon Gebrauch machen zu müssen...