Lena_M. schrieb am 14.11.2008 um 21:39:07:
Hallo solemar,
Woher weiß ich, ob eine Arbeit versicherungspflichtig ist? Es ist ziemlich wahrscheinlichh, dass ich einen befristeten Vertrag bekomme, da ich (bisher) nur einen befristeten Aufenthalt beabsichtige.
Ich bin mir nicht 100%-ig sicher, aber soviel ich weiss bist Du auf alle Fälle krankenversichert, wenn Du in Italien ein Angestellten-Verhältnis eingehst, egal ob befristet oder nicht. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, ob sich diesbezüglich in der letzten Zeit etw. geändert hat. Am einfachsten ist es wohl, dass Du Deinen zukünftigen Arbeitgeber fragst.
Zitat:Ich hab inzwischen bei meiner KV nachgefragt, es gibt was namens "Anwartschaftversicherung", wobei man während des Auslandaufenthaltes einen bestimmten Betrag weiter bezahlt, damit man nach der Rückkehr nach Deutschland wieder normal versichert sein kann (so was wie ne bezahlte Stillegung der dt. KV).
Das halte ich für eine sehr gute Alternative. Selbst wenn Du in Italien krankenversichert bist, ist es eventuell ratsam, diese deutsche Versicherung beizubehalten... vor allem, wenn Du nicht vorhast, gleich alle Brücken mit Deutschland abzubrechen.