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Italien >> Leben in Italien >> Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
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Beitrag begonnen von Lena_M. am 07.11.2008 um 20:09:52

Titel: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von Lena_M. am 07.11.2008 um 20:09:52
Hallo ihr Lieben,

habe grade mein Studium abgeschlossen und bin nun in der Bewerbungsphase. Ich möchte gerne einige Zeit in Italien arbeiten, vielleicht ein Jahr, vielleicht zwei, und versuche nun rauszukriegen, wie das mit dem Wohnsitz funktioniert.
Kann ich in Italien leben und arbeiten, und "daheim" in Deutschland weiter meinen Erstwohnsitz haben, sprich bei meinen Eltern?
Kann ich weiter problemlos bei einer deutschen Krankenkasse versichert sein?

Weiß jemand Stellen, an die man sich mit solchen Fragen wenden kann? Ich bin ja nicht die erste, die einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant...

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, dankeschön schon mal im Voraus!

Lena

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von anse am 07.11.2008 um 20:42:56
In D. das Arbeitsamt (ist besser als sein Ruf!) und die Krankenkasse, in der Du bisher versichert bist. In jedem Fall vorher per Telefon  einen Termin verabreden und Deine Fragen ansprechen.
anse

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von Marea1 am 08.11.2008 um 08:57:06
Hallo,
ich habe mich gerade in der letzten Zeit intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und habe gute Nachrichten fuer Dich.  ;)


Lena_M. schrieb am 07.11.2008 um 20:09:52:
Kann ich in Italien leben und arbeiten, und "daheim" in Deutschland weiter meinen Erstwohnsitz haben, sprich bei meinen Eltern?


Ja, das ist kein Problem. Deutschland  hat keine Einwaende dagegen, dass Du im Ausland noch einen Wohnsitz hast.


Zitat:
Kann ich weiter problemlos bei einer deutschen Krankenkasse versichert sein?


Ja, das ist auch ok... es ist anfangs sogar von Vorteil, denn solange Du in Italien noch kene Arbeit hast, musst Du vorweisen koennen, dass Du bereits krankenversichert bist (ob in Italien oder in Deutschland ist egal), sonst gibt's keine carta di soggiorno.
Wenn Du dann eine Arbeit gefunden hast, kannst Du Deine deutsche Krankenversicherung auch aufgeben, denn dann bist Du ja ohnehin in Italien versichert. Wnn Du sie dennoch behalten moechtest, kannst Du das natuerlich auch.


Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von pittiplatsch am 08.11.2008 um 13:03:34
Zur Krankenversicherung: sobald du einen italienischen Arbeitsvertrag und die residenza hast, kannst du dich beim USL deines Ortes anmelden und bist dort automatisch versichert.

Meine deutsche Krankenversicherung hat mich auf meinen Wunsch und nach Vorlage des italienischen Arbeitsvertrages aus der Krankenversicherung entlassen. Dadurch habe ich mir die monatlichen Beiträge erspart.

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von Marea1 am 08.11.2008 um 14:50:33
P.S.: Apropos Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz: wenn man einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Italien hat, dann sind beide "Erstwohnsitze". Zweitwohnsitz ist ein zweiter Wohnsitz im selben Land.  ;)

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von Lena_M. am 09.11.2008 um 10:35:00
Danke für eure Antworten!

Blöde Frage - was ist der/die/das USL?

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von j.l. am 09.11.2008 um 11:07:04
frueher usl, jetzt asl. azienda sanitaria locale. ist so etwas wie die krankenkasse.. als angestellte brauchst du dir keine grossen gedanken machen. als selbstaendige ist es etwas komplizierter.

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von MarionLunigiana am 10.11.2008 um 15:58:18
Hallo Lena, solltest Du im Moment arbeitslos sein, dann wende Dich an die Arbeitsagentur, da gibt es einen Antrag E21 (die Ziffer weiss ich nicht mehr genau, kann Dir aber dort genannt werden). Mit diesem Antrag hast Du das Recht, Dich 3 Monate direkt im EU-Land, sprich Italien zum Zweck der Arbeitssuche aufzuhalten. Dein Dir zustehendes Arbeitslosengeld wird an die lokale INPS (eigentlich eine Art Rentenkasse) von Deutschland aus überwiesen, Deine sämtlichen Sozialversicherungen bleiben bestehen und werden von der Arbeitsagentur bezahlt. Wenn Du kurzfristig nach den 3 Monaten in Deutschland auch nur eine zeitlich befristete Anstellung annimmst, hast Du danach weitere 3 Monate das Recht. Ich habe das 2002 so praktiziert und ausser dass die INPS die Zahlungen immer verspätet und nur unter Druck leistet (die hatten unter anderen den Nerv mir zu sagen, sie hätten kein Geld mehr, dabei haben sie ja mein Geld aus Deutschland erhalten), hat das wunderbar geklappt und ich konnte bei meiner alten Zeitarbeitsfa. eine 3-wöchige Urlaubsvertretung machen und hatte dann nochmal 3 Monate hier.

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von solemar am 14.11.2008 um 16:24:58
Hallo Lena,
alles einfach, wenn du eine versicherungspflichtige Arbeit findest. Falls du aber nur Praktika oder befristete Jobs als "Precaria" angeboten bekommst, solltest du mit deiner Versicherung in Deutschland ein entsprechendes Abkommen treffen, damit deine Beitraege nicht zu teuer werden. Bei uns sind oft Praktikanten, die so einen Krankenversicherungsschutz haben, der nur 50 - 70 EUR kostet. Arbeitslosengeld kann ein Abiturient ja eh nicht erhalten.

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von Lena_M. am 14.11.2008 um 21:39:07
Hallo solemar,
Woher weiß ich, ob eine Arbeit versicherungspflichtig ist? Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ich einen befristeten Vertrag bekomme, da ich (bisher) nur einen befristeten Aufenthalt beabsichtige.
Ich hab inzwischen bei meiner KV nachgefragt, es gibt was namens "Anwartschaftversicherung", wobei man während des Auslandaufenthaltes einen bestimmten Betrag weiter bezahlt, damit man nach der Rückkehr nach Deutschland wieder normal versichert sein kann (so was wie ne bezahlte Stillegung der dt. KV).

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von Marea am 20.11.2008 um 12:30:30

Lena_M. schrieb am 14.11.2008 um 21:39:07:
  Hallo solemar,
Woher weiß ich, ob eine Arbeit versicherungspflichtig ist? Es ist ziemlich wahrscheinlichh, dass ich einen befristeten Vertrag bekomme, da ich (bisher) nur einen befristeten Aufenthalt beabsichtige.


Ich bin mir nicht 100%-ig sicher, aber soviel ich weiss bist Du auf alle Fälle krankenversichert, wenn Du in Italien ein Angestellten-Verhältnis eingehst, egal ob befristet oder nicht. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, ob sich diesbezüglich in der letzten Zeit etw. geändert hat. Am einfachsten ist es wohl, dass Du Deinen zukünftigen Arbeitgeber fragst.


Zitat:
Ich hab inzwischen bei meiner KV nachgefragt, es gibt was namens "Anwartschaftversicherung", wobei man während des Auslandaufenthaltes einen bestimmten Betrag weiter bezahlt, damit man nach der Rückkehr nach Deutschland wieder normal versichert sein kann (so was wie ne bezahlte Stillegung der dt. KV).


Das halte ich für eine sehr gute Alternative. Selbst wenn Du in Italien krankenversichert bist, ist es eventuell ratsam, diese deutsche Versicherung beizubehalten... vor allem, wenn Du nicht vorhast, gleich alle Brücken mit Deutschland abzubrechen.  ;)

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von MarionLunigiana am 21.11.2008 um 16:45:02

solemarsicilia schrieb am 14.11.2008 um 16:24:58:
Hallo Lena,
alles einfach, wenn du eine versicherungspflichtige Arbeit findest. Falls du aber nur Praktika oder befristete Jobs als "Precaria" angeboten bekommst, solltest du mit deiner Versicherung in Deutschland ein entsprechendes Abkommen treffen, damit deine Beitraege nicht zu teuer werden. Bei uns sind oft Praktikanten, die so einen Krankenversicherungsschutz haben, der nur 50 - 70 EUR kostet. Arbeitslosengeld kann ein Abiturient ja eh nicht erhalten.


Solemar, das ist nicht richtig. Meine Tochter hat nach dem Abitur nicht gleich einen Studienplatz gefunden und war fast ein Jahr lang als Abiturientin arbeitslos gemeldet, bis sie dann zu studieren anfing. Das ist zwar nun schon ein paar Jahre her, aber ich glaube nicht, dass sich das was geändert hat.

Titel: Re: Arbeiten in Italien - Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?
Beitrag von solemar am 22.11.2008 um 17:12:47
MarionLunigiana: Arbeitslos schon, aber nicht Arbeitslosengeld
Ansonsten ist eine befristete Taetigkeit auch versicherungspflichtig, d.h. der Arbeitgeber versichert dich. Hier im Sueden werden immer mehr "Projekte" angeboten, da wird aus einem Mitarbeiter dann ein Selbstaendiger und zahlt 10% pauschal an allen Abgaben. Auch im Norden sieht es da kaum besser aus. Gut sind die verschiedenen Angebote der EU, die auch Praktika im Ausland foerdern Unsere Praktikanten bekommen durch "Leonardo da Vinci" recht viel Geld. Informieren!

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