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Ich liebe das Italienforum
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Hallo an alle Behördenkenner,
ich hab schon einige Beiträge hier gelesen und muss sagen, dass dieses Forum mir bereits mehr geholfen hat, als so manche website!
Daher mein Hilferuf an alle, die bereits Erfahrung mit den Italienischen Behörden bezüglich Aufenthalt zu Arbeitszwecken (unselbständig) haben: ich arbeite seit 1 Jahr in Bozen. Damals habe ich mich im Meldeamt als "residente" (an der Adresse meiner damaligen Mietwohnung in Bozen) eintragen lassen, was für EU-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben wollen Pflicht ist, dafür braucht man scheinbar keinen permesso di soggiorno mehr... (laut homepage der Quästur in Bozen). Diese Wohnung gebe ich aber jetzt auf und ziehe bei jemandem ein. Diese Änderung muss ich ja melden. Kann mir jemand sagen, ob ich auch dort wieder gezwungenermaßen "residenza" anmelden muss. Und wenn ja, ob dies dann auch bedeutet, dass ich eigentlich meinen Führerschein und meine Fahrzeugzulassung ändern müsste. Bisher habe ich meinen Österreichischen Führerschein und die Zulassung des KFZ nämlich behalten, wie sie waren, denn ich habe ja meinen Wohnsitz in Österreich nach wie vor. Ich pendle 1x pro Woche nachhause. Vorallem möchte ich vermeiden, meinen Führerschein umschreiben zu lassen und das KFZ importieren zu müssen. Auch meine Krankenversicherung akzeptiert mich nur, wenn ich in Ö ansässig bleibe.
Vielleicht kann mir ja irgendjemand aus eigener Erfahrung oder jener eines Bekannten helfen?
Danke schon jetzt!
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