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Italien >> Leben in Italien >> Aufenthalt, Residenza etc...
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Beitrag begonnen von simpl am 03.03.2009 um 16:33:52

Titel: Aufenthalt, Residenza etc...
Beitrag von simpl am 03.03.2009 um 16:33:52
Hallo an alle Behördenkenner,

ich hab schon einige Beiträge hier gelesen und muss sagen, dass dieses Forum mir bereits mehr geholfen hat, als so manche website!

Daher mein Hilferuf an alle, die bereits Erfahrung mit den Italienischen Behörden bezüglich Aufenthalt zu Arbeitszwecken (unselbständig) haben:
ich arbeite seit 1 Jahr in Bozen. Damals habe ich mich im Meldeamt als "residente" (an der Adresse meiner damaligen Mietwohnung in Bozen) eintragen lassen, was für EU-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben wollen Pflicht ist, dafür braucht man scheinbar keinen permesso di soggiorno mehr... (laut homepage der Quästur in Bozen). Diese Wohnung gebe ich aber jetzt auf und ziehe bei jemandem ein. Diese Änderung muss ich ja melden. Kann mir jemand sagen, ob ich auch dort wieder gezwungenermaßen "residenza" anmelden muss. Und wenn ja, ob dies dann auch bedeutet, dass ich eigentlich meinen Führerschein und meine Fahrzeugzulassung ändern müsste. Bisher habe ich meinen Österreichischen Führerschein und die Zulassung des KFZ nämlich behalten, wie sie waren, denn ich habe ja meinen Wohnsitz in Österreich nach wie vor. Ich pendle 1x pro Woche nachhause. Vorallem möchte ich vermeiden, meinen Führerschein umschreiben zu lassen und das KFZ importieren zu müssen. Auch meine Krankenversicherung akzeptiert mich nur, wenn ich in Ö ansässig bleibe.

Vielleicht kann mir ja irgendjemand aus eigener Erfahrung oder jener eines Bekannten helfen?

Danke schon jetzt!


Titel: Re: Aufenthalt, Residenza etc...
Beitrag von pittiplatsch am 03.03.2009 um 19:35:12
1. Du kannst gleichzeitig in beiden Ländern einen Hauptwohnsitz haben. Als Arbeitnehmer in Italien kannst du dich auch beim ASL anmelden und dort krankenversichert sein.
2. Der Führerschein eines jeden EU-Staates wird in ganz Europa uneingeschränkt anerkannt und muss auch bei Umzug nicht umgeschrieben werden. Quelle: ACI-Webseite und ein Polizist, der erst nach einer kurzen Diskussion seinen Irrtum einsah...
3. Das Auto muss nach 1 Jahr dort angemeldet sein, wo es sich regelmäßig aufhält. Wenn du eh ständig pendelst, dann lass es, wie es ist.
4. Wenn du keine "residenza" brauchst, kannst du dich auch nur als "domicilio" anmelden. Allerdings musst du dann deine bisherige "residenza" abmelden.

Alle Angaben ohne Gewähr.  ;)

Titel: Re: Aufenthalt, Residenza etc...
Beitrag von solemar am 03.03.2009 um 19:51:38
Bei Punkt 2 bin ich skeptisch. Das bedeutet, dass ich in Italien nie "Punkten" kann, denn von meinem deutschen Lappen koennen sie mir ja nix abziehen. Waere klasse, wenn es wahr waere.

Titel: Re: Aufenthalt, Residenza etc...
Beitrag von pittiplatsch am 03.03.2009 um 20:21:50

Zitat:

Patente comunitaria. Riconoscimento e conversione.

Le patenti di guida rilasciate dagli Stati membri della CE sono equiparate alle corrispondenti patenti di guida italiane. Il titolare di una patente di guida in corso di validità rilasciata da un altro Stato membro della CE che acquisisce in Italia la sua residenza ha tre possibilità:

- può convertire la sua patente di guida nell'equivalente patente italiana, secondo una tabella di corrispondenza
- può conservare la sua patente originaria, facendola però riconoscere.
In tal caso deve, entro 90 giorni dall'acquisizione della residenza in Italia, recarsi presso un ufficio provinciale del Dipartimento per i trasporti terrestri ("Motorizzazione") e presentare richiesta su apposito modulo insieme a:
1. autocertificazione, in carta semplice, in cui dichiara la propria residenza anagrafica in Italia (si può anche presentare un certificato di residenza);
2. attestazione dei versamenti prescritti (Euro 14,62 su c/c 4028; Euro 5,16 su c/c n. 9001). In seguito a tale richiesta l'ufficio provinciale del Dipartimento rilascia un tagliando (nel quale è indicata, tra l'altro, anche la scadenza di validità della patente) che deve essere apposto sul documento di guida.
- può conservare la patente originaria, senza procedere ad alcun riconoscimento. In questo caso, si potrebbero tuttavia avere inconvenienti o ritardi in sede di rilascio del duplicato per smarrimento, furto o distruzione della patente, essendo necessario richiedere notizie allo Stato di rilascio per il tramite delle normali vie diplomatico-consolari.


Quelle: http://www.aci.it/index.php?id=439

Ich wurde im Januar während einer Kontrolle von der Polizia angehalten und mir wurde dann auch vorgeworfen, dass ich den Führerschein nicht hab umschreiben lassen. Ich habe dann darauf beharrt, dass ich das nicht tun müsste. Nach einigem Hin und Her haben sie dann nachgeforscht, sich bei mir entschuldigt und mir eine gute Weiterfahrt gewünscht.

Titel: Re: Aufenthalt, Residenza etc...
Beitrag von j.l. am 03.03.2009 um 20:51:54
@ solemar
du kannst natuerlich auch mit deutschem fuehrerschein in italien "punkten". hast du die hoechstpunktezahl erreicht und darfst in italien nicht mehr fahren, kannst du ja zur not in suedtirol die kurse machen, die dir die rueckgabe der fahrerlaubnis gestatten. viele oesterr. und wahrscheinlich auch deutsche fernfahrer machen bei diesen kursen in suedtirol in deutscher sprache mit, um wieder in italien fahren zu koennen. intelligent, was? andere sind gezwungen, ihren beruf zu wechseln!

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