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Nicht mit Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren (Gelesen: 496 mal)
klaus20052
Ex-Mitglied


Nicht mit Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren
12.04.2004 um 06:50:22
 
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Pressemitteilung Nr. 127/04
5. April 2004

Nicht mit Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren

Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein spezielles
Ausfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen. Das rät das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. In letzter Zeit klagten vermehrt Halter von Fahrzeugen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien. Manche Autos hätten die italienischen Behörden sogar beschlagnahmt.

Zwar hat das italienische Verkehrsministerium inzwischen mitgeteilt, dass das italienische Innenministerium auf Grund der Intervention des
Bundesverkehrsministeriums gebeten worden sei, auch Kurzzeitkennzeichen zu akzeptieren, gleichwohl seien Probleme nicht auszuschließen. Nach Angaben des Ministeriums seien Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für Probefahrten und Überführungen im Inland gedacht und könnten deshalb von ausländischen Behörden beanstandet werden. Nur das Ausfuhrkennzeichen erfülle alle internationalen Abkommen und erspare dem Autofahrer damit
Schwierigkeiten im Ausland.
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