Lanonna fand auf
www.in_italy.de folgenden Eintrag:
Zur Beantwortung der immer wieder auftauchenden Fragen wurden zu den bereits in der jüngsten Zeit durchgeführten Recherchen nochmals mit der italienischen Straßenpolizei, dem italienischen Transportministerium und anderen offiziellen Stellen Kontakt aufgenommen und die Fragen wie folgt geklärt:
1) Welche Fahrzeuge sind verpflichtet ab 1.4.2004 Warnwesten mitzuführen?
Die Warnwestenregelung betrifft alle PKWs, LKWs und Busse, unabhängig davon, ob es sich dabei um in- oder ausländische Fahrzeuge handelt. Fahrradfahrer und Motorradfahrer sind von dieser Regelung nicht betroffen.
2) Für wen ist die Warnweste mitzuführen? (Lenker oder auch Beifahrer bzw. Insassen)
Die Verordnung sieht vor, dass nur der Fahrer verpflichtet ist, die Weste zu tragen, da dieser in den meisten Fällen auch die Person ist, die das Fahrzeug auf offener Fahrbahn verlässt.
3) Wird für betroffene Fahrzeuge ab 1. April das Mitführen der Warnwesten von der Polizei kontrolliert bzw. das Nichtmitführen bestraft?
In der Straßenverkehrsordnung ist nicht eindeutig von einer Mitnahmepflicht der Schutzweste die Rede, wohl aber von der Pflicht, eine solche Weste zu tragen, wenn man das Fahrzeug bei Nacht oder schlechter Sicht verlässt. Da ein Fahrzeughalter während einer Fahrt theoretisch mit den genannten Licht- und Witterungsbedingungen (Dunkelheit, Nebel, geringe Sicht) konfrontiert werden könnte, könnte bereits die Nichtmitnahme der Schutzweste (ähnlich wie im Falle des Warndreiecks) von den ausführenden Kontrollorganen (Polizei, Straßenpolizei, Carabinieri) als Strafbestand geahndet werden.
4) Wird die Polizei auch Ausländer ab dem 1. April bestrafen können?
Der von uns kontaktierte Funktionär des Transportministeriums, Herr Ing. Erario, hat uns informiert, dass seitens des Transportministeriums in den nächsten Tagen ein Rundschreiben an alle Kontrollorgane ergehen soll, wonach das Mitführen der Warnweste auch für Ausländer Pflicht ist. Eine Bestrafung ausländischer Fahrer ist demnach rechtlich möglich.
5) Welchen Normen und Anforderungen müssen die Warnwesten entsprechen?
Laut Rundschreiben des Transportministeriums vom 15.01.2004 sind die für die Sicherheitswesten zugelassenen Farben Gelb, Orange und Rot und die Westen haben der EU Norm 471 zu entsprechen. Da die italienischen Behörden nicht davon ausgehen können, dass alle ausländischen Fahrzeughalter über die genauen Eigenschaften der italienischen Sicherheitswesten informiert sind, bleibt zu hoffen, dass bei Kontrollen nur überprüft wird, ob der Fahrer eine Sicherheitsweste mitführt, die zumindest den EU-Normen (insbesondere der EU Norm 471) entspricht.
In Anbetracht der zum Teil unklaren gesetzlichen Bestimmungen und nur vagen Auskünften der involvierten italienischen Behörden empfehlen wir allen ausländischen Verkehrsteilnehmern auf jeden Fall die genannte Schutzweste mitzuführen, um nicht nur bei etwaigen Kontrollen das Mitführen der Sicherheitswesten nachweisen zu können und damit Probleme mit den Kontrollorganen zu vermeiden, sondern auch um die Sicherheit der Fahrer beim Verlassen des Autobusses bei Nacht und schlechter Sicht zu gewährleisten.
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Diese Informationen wurden auch in den Medien hier in Italien bestätigt - bislang ist das Nichtmitführen der Weste nicht strafbar - allerdings ist hier noch eine Gesetztesänderung zu erwarten.
Klaus