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Beitrag begonnen von Claudio am 01.04.2004 um 19:12:47

Titel: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von Claudio am 01.04.2004 um 19:12:47
Stuttgart (ddp.vwd). Für Autotouristen hat sich zum 1. April die Verkehrswelt jenseits von Alpen und Pyrenäen leicht verändert. Wie der ACE Auto Club Europa in Stuttgart mitteilt, kommen auf der Autobahn A 4 durch die italienische Po-Ebene bei Nebel so genannte Safety-Cars zum Einsatz, um Raser auszubremsen...

Artikel (Yahoo):
http://de.news.yahoo.com/040401/336/3ysqs.html

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von Federico am 01.04.2004 um 20:04:10
Das ist auch gut so, denn Raser im Nebel sind tödlich und ohne Nebel bereits gefährlich.

Ciao
Federico

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von klaus20052 am 02.04.2004 um 00:39:56
Lanonna fand auf
www.in_italy.de folgenden Eintrag:

Zur Beantwortung der immer wieder auftauchenden Fragen wurden zu den bereits in der jüngsten Zeit durchgeführten Recherchen nochmals mit der italienischen Straßenpolizei, dem italienischen Transportministerium und anderen offiziellen Stellen Kontakt aufgenommen und die Fragen wie folgt geklärt:  

1) Welche Fahrzeuge sind verpflichtet ab 1.4.2004 Warnwesten mitzuführen?  

Die Warnwestenregelung betrifft alle PKWs, LKWs und Busse, unabhängig davon, ob es sich dabei um in- oder ausländische Fahrzeuge handelt. Fahrradfahrer und Motorradfahrer sind von dieser Regelung nicht betroffen.  

2) Für wen ist die Warnweste mitzuführen? (Lenker oder auch Beifahrer bzw. Insassen)  

Die Verordnung sieht vor, dass nur der Fahrer verpflichtet ist, die Weste zu tragen, da dieser in den meisten Fällen auch die Person ist, die das Fahrzeug auf offener Fahrbahn verlässt.  

3) Wird für betroffene Fahrzeuge ab 1. April das Mitführen der Warnwesten von der Polizei kontrolliert bzw. das Nichtmitführen bestraft?  

In der Straßenverkehrsordnung ist nicht eindeutig von einer Mitnahmepflicht der Schutzweste die Rede, wohl aber von der Pflicht, eine solche Weste zu tragen, wenn man das Fahrzeug bei Nacht oder schlechter Sicht verlässt. Da ein Fahrzeughalter während einer Fahrt theoretisch mit den genannten Licht- und Witterungsbedingungen (Dunkelheit, Nebel, geringe Sicht) konfrontiert werden könnte, könnte bereits die Nichtmitnahme der Schutzweste (ähnlich wie im Falle des Warndreiecks) von den ausführenden Kontrollorganen (Polizei, Straßenpolizei, Carabinieri) als Strafbestand geahndet werden.  

4) Wird die Polizei auch Ausländer ab dem 1. April bestrafen können?  

Der von uns kontaktierte Funktionär des Transportministeriums, Herr Ing. Erario, hat uns informiert, dass seitens des Transportministeriums in den nächsten Tagen ein Rundschreiben an alle Kontrollorgane ergehen soll, wonach das Mitführen der Warnweste auch für Ausländer Pflicht ist. Eine Bestrafung ausländischer Fahrer ist demnach rechtlich möglich.  

5) Welchen Normen und Anforderungen müssen die Warnwesten entsprechen?  

Laut Rundschreiben des Transportministeriums vom 15.01.2004 sind die für die Sicherheitswesten zugelassenen Farben Gelb, Orange und Rot und die Westen haben der EU Norm 471 zu entsprechen. Da die italienischen Behörden nicht davon ausgehen können, dass alle ausländischen Fahrzeughalter über die genauen Eigenschaften der italienischen Sicherheitswesten informiert sind, bleibt zu hoffen, dass bei Kontrollen nur überprüft wird, ob der Fahrer eine Sicherheitsweste mitführt, die zumindest den EU-Normen (insbesondere der EU Norm 471) entspricht.  

In Anbetracht der zum Teil unklaren gesetzlichen Bestimmungen und nur vagen Auskünften der involvierten italienischen Behörden empfehlen wir allen ausländischen Verkehrsteilnehmern auf jeden Fall die genannte Schutzweste mitzuführen, um nicht nur bei etwaigen Kontrollen das Mitführen der Sicherheitswesten nachweisen zu können und damit Probleme mit den Kontrollorganen zu vermeiden, sondern auch um die Sicherheit der Fahrer beim Verlassen des Autobusses bei Nacht und schlechter Sicht zu gewährleisten.  

---
Diese Informationen wurden auch in den Medien hier in Italien bestätigt - bislang ist das Nichtmitführen der Weste nicht strafbar - allerdings ist hier noch eine Gesetztesänderung zu erwarten.

Klaus

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von Yen_Si am 02.04.2004 um 11:12:30

weiß jemand wo man die für 3 EUR kaufen kann.
Dann setzt ich die in meinen Shop - könnte ja gut laufen so kurz vor der Urlaubszeit... 8)

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von santa_cristina am 02.04.2004 um 11:21:21
also hier kriegt man die hinterhergeschmissen, aber ich befürchte, dass die nicht den EU-normen entsprechen. allerdings habe ich noch nicht herausgefunden, woran man die erkennen soll...

santa cristina

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von ninachen am 02.04.2004 um 14:41:37
Was auch wichtig ist, dass das Teil nicht im Kofferraum liegt!! Denn um an den Kofferraum zu kommen muss man ja eigentlicht das Auto verlasse, und zwar noch ohne Weste, weil man die ja erst hollen muss, was ja aber nicht erlaubt ist!!!!

Also das Ding unter den Sitz packen (wie im Flugzeug ;D)

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von montalbano am 02.04.2004 um 15:02:13
ätsch,

ich darfs in kofferraum legen, weil ich von innen in den kofferraum kann - glück braucht der schlampige italienurlauber, wie ich.

monta

Titel: Re: Autourlauber: Neue Verkehrsvorschriften
Beitrag von anse am 02.04.2004 um 19:20:12
Das mit den Normen erinnert mich an die Geschichte mit den Warndreiecken in Italien vor einigen Jahren, wo dann auf einmal die alten Teile, die im weißen Feld nur einen schwarzen Strich hatten, nicht mehr gesetzeskonform waren und besonders bei Ausländern kontrolliert wurde, dass dort das vorgeschriebene Ausrufezeichen war. Ich erinnere mich noch deutlich an eine sehr heftige Debatte mit den Carabinieri auf einer wenig befahrenen Straße, wo ich nach langem Hin und Her begnadigt wurde.
Anse

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