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Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig (Gelesen: 1832 mal)
Claudio
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Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
13.01.2004 um 16:16:42
 
Regierungschef Silvio Berlusconi hat am Dienstag eine schwere politische Schlappe einstecken müssen. Das römische Verfassungsgericht hat das umstrittene Immunitätsgesetz, die so genannte „Lex Berlusconi“ für verfassungswidrig erklärt...

Artikel (Südtirol Online):
http://www.stol.it/nachrichten/artikel.asp?KatId=f&ArtId=39744


"Lex Berlusconi" gekippt

Artikel (der Standard):
http://derstandard.at/?id=1535582


Verfassungsgericht stoppt "Lex Berlusconi"

Artikel (der Spiegel):
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,281674,00.html
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Man mag so alt, so gelehrt, so weise und so geschmackvoll sein als man will - eine Reise nach Italien gibt immer noch dem Geist ein neues Gepräge. (Lichtenberg, 1785)
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Federico
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Casa Stromboli

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Re: Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
Antwort #1 - 13.01.2004 um 16:43:04
 
Das ist ja nochmal gut gegangen:

Endlich siegt nun doch der  Rechtsstaat gegen die Arroganz!

Ciao
Federico
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Italien ohne Sizilien macht gar kein Bild in der Seele: hier ist erst der Schlüssel zu allem (Goethe - Ital. Reise - 1786)
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anse
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Re: Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
Antwort #2 - 13.01.2004 um 16:54:51
 
Wir dürfen jetzt neugierig sein, was B. noch alles aus der Trickkiste holt. Aufgeben ist nicht sein Ding. Richter und Justiz sind sein rotes Tuch.
Interessant wird sein, wie die Italiener reagieren.
Anse
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Entflammt die Herzen und nicht die Wälder!
 
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Rettungsdienst
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Re: Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
Antwort #3 - 13.01.2004 um 16:56:00
 
Bravo!

Also gibt es sie doch noch die Rechtsstaatlichkeit in Italien. Augenrollen


Cari saluti,


Ronald
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Federico
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Casa Stromboli

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Re: Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
Antwort #4 - 13.01.2004 um 18:24:37
 
Was meint anse mit:
"wie die Italiener reagieren?"
die werden doch hoffentlich die Entscheidung begrüßen,
ausgenommen natürlich Berlusconi und seine Crew.
Ciao
Federico
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anse
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Bei Waldbrand Tel. 1515

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Re: Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
Antwort #5 - 13.01.2004 um 18:37:22
 
Das hoffe ich auch. Ich kenne einige Italiener, die damals B. gewählt haben oder - unter den Linken verbreitet - gar nicht wählen gegangen sind oder demonstrativ einen weißen Stimmzettel abgegeben haben. Die meisten von ihnen bereuen aufrichtig. Das versprochene Paradies auf Erden ist nicht gekommen und die Nichtachtung, ja die Verachtung von Verfassung und Recht, ihre Unterordnung unter die wirtschaftlichen Interessen des Staats- und Firmenlenkers (zuletzt beim Mediengesetz, wo B. erklärte, dass er die Ablehnung des Präsidenten gar nicht lesen werde), lässt die Angst wachsen, dass es für B. überhaupt keine Grenzen gibt.
Zumal die Mehrheit im Parlament und in den meisten Regionen groß ist.
Ciao Anse
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zio_cardellino
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Re: Die „Lex Berlusconi“ ist verfassungswidrig
Antwort #6 - 14.01.2004 um 07:50:23
 
Worin unterscheiden sich eigentlich die "Lex Berusconi"
und die parlamentarische Immunität, die es zum Beispiel
auch in Deutschland gibt? Ist es nicht generell so, dass ein
Abgeordneter während seiner Amtszeit nicht verurteilt
werden kann, es sei denn, das Parlament entscheidet
mehrheitlich über die Aufhebung der Immunität?
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