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Bußgeldverjährung  in Italien (Gelesen: 6064 mal)
steffen28
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Bußgeldverjährung  in Italien
13.08.2002 um 12:27:12
 
Hallo,
kennt sich jemand mit der Verjährung von Verkehrsdelikten aus?

Ich schildere mal meinen Fall:
Vor einem Jahr bin ich in Italien mit 140 Km/h auf der Autobahn unterwegs
gewesen. Etwa 200m nach einer 80Km/h Begrenzung stand ein Polizist mit einer Kamera in der Hand, der den verkehr überwachte.
Da ich gehört habe, das die Polizei das Bußgeld direkt nach der Maut-Stelle kassiert, bin ich dann in die nächste Raststätte gefahren und
hab dort bis abends gewartet.
An der Mautstelle hab ich dann keine Polizei
mehr angetroffen. Bußgeld-Bescheid nach Deutschland habe ich nicht bekommen.

Habe ich jetzt damit zu rechnen, das ich bei meinen nächsten Italien Urlaub den Bußgeld-Bescheid nachgereicht bekomme oder ist es schon verjährt?


Im Grunde genommen weiß ich ja nicht mal, ob ich geblitzt worden bin.

Kennt sich da einer näher aus?

Gruß
Steffen
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Claudio
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #1 - 13.08.2002 um 16:33:08
 
Hallo Steffen,

ich glaube, wenn die wirklich wollten, dann hättest du schon lange die entsprechende Mitteilung. Meines Wissens nach werden Bussgeldbescheide aus Italien nachgeschickt.

Ist meine Meinung, habe gottseidank selbst keinerlei Erfahrungen.

Ciao Klaus
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Man mag so alt, so gelehrt, so weise und so geschmackvoll sein als man will - eine Reise nach Italien gibt immer noch dem Geist ein neues Gepräge. (Lichtenberg, 1785)
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steffen28
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #2 - 13.08.2002 um 18:15:01
 
Soviel ich weiß werden die, die mit Blitzkasten geblitzt worden sind und wo dann auch ein Foto vorhanden ist nach Deutschland geschickt.
Aber bei mir handelte es sich ja um eine Kamera, vermutlich Laserpistole und da soll die Polizei gleich hinter der Mautstelle kassieren. Foto dürfte also keines vorhanden sein.

Laut ADAC ist das Vergehen erst nach 2 Jahren verjährt,
d.h. das ich mit meinen Auto dieses Jahr noch nicht nach Italien kann (aber mit dem Auto meiner Freundin schon Laut lachend).

Und ich weiß ja nicht mal ob ich geblitzt worden bin,
es könnte sich ja um eine ganz normale Verkehrsüberwachung gewesen sein oder eine Verkehrszählung.

Ich werde es wohl nie erfahren!
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lanonna
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #3 - 18.08.2002 um 18:42:00
 
Hallo, Steffen, ein Gruss aus dem suedlichen Italien! Unser Sohn hat etwas Aehnliches am Hals.  Der Bescheid kam nach eineinhalb Jahren ungefaehr. Wir versuchen eine Klaerung zu erhalten durch eine italienische Rechtsanwaeltin. Sobald ich mehr weiss, melde ich mich - wenn es klappt mit dem PC. Ansonsten melde ich mich im Oktober aus Deutschland.

Saluti

Lanonna
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #4 - 18.08.2002 um 20:31:33
 
Auweia!
Nach ein einhalb Jahren?
Dann kann es mich ja hier in Deuschland ja auch noch verwischen! Griesgrämig
Aber laut ADAC können die das Bußgeld in Deutschland nicht einfordern, d.h. wenn ich noch den Bußgeldbescheid bekomme muß ich nur ein Jahr warten, dann ist nämlich auch der Bußgeldbescheid verjährt (laut ADAC).
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lanonna
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #5 - 13.10.2002 um 15:44:59
 
Hallo, Steffen,

nun bin ich schlauer! Wenn auch nur zum Teil! Meine Freundin, Rechtsanwältin in Taranto (Tarent in Süditalien) hat im Falle unseres Sohnes geraten, das Ganze einfach mal abzuwarten, nichts zu tun. Bei ihm war es Laserpistole u n d Bild. Aber man hätte ihn nnach damaligem Gesetz anhalten müssen. Da behaupten die Polizisten einfach, er war so schnell, dass das nicht ging.
Um dagegen anzugehen, braucht man einen Anwalt aus der zuständigen Gegend, in diesem Fall Genua. Die Kosten wären aber weitaus höher, als das nachgeschickte Knöllchen.
Also nimmt unser Sohn ein Einreiseverbot von fünf Jahren ab Erhalt des Knöllchens auf sich, in der Hoffnung, dass die Angelegenheit in der Schublade versauert - was laut meiner Freundin reichlich oft passiert.
Im übrigen herrschen seit etwa zwei Jahren recht strenge Verhältnisse, Die Polizei kontrolliert viel mehr als früher und besteht gnadenlos auf der Einhaltung der Gesetze, die bisher eigentlich nur auf dem Papier galten. Also Vorsicht!!!

Dir wünsche ich viel Glück.

Lanonna
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #6 - 29.12.2002 um 13:06:05
 
Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort.

Eine ADAC-Rechtsanwältin meinte,
das das nach 2 Jahren verjährt sei
(vorausgesetzt ich bekomme kein Bußgeldbescheid).

Dies würde heißen,
das ich Sorgenfrei in mein Italien-Urlaub '03 fahren kann.

Gruß
Steffen
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lanonna
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Re: Bußgeldverjährung  in Italien
Antwort #7 - 29.12.2002 um 20:30:54
 
Hallo, Steffen,

bin also auch wieder im kalten Deutschland gelandet. Neues kann ich Dir nicht berichten.

Aber ich wünsche Dir von Herzen, dass Dein Italien-Urlaub gesichert ist. Wohin wirst Du fahren? Italien ist ja ziemlich groß - oder lang.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir alles Gute fürs neue Jahr - na, und schau einfach mal in den Sammel-Thread. Da sind alle guten Wünsche für alle notiert.

Herzlichst

Lanonna
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