Hallo
Ich bin Neu hier im Forum und brauche einmal Eure Hilfe.
Vorab muß ich sagen, daß ich kein Italienisch spreche und verstehe.
Beruflich habe ich auf Kreuzfahrtschiffen gearbeitet und war dadurch auch in Italien Sozialversichert. Ich bekomme eine kleine Invalidenrente von der INPS in Cazantaro. Vor 2 Jahren habe ich das Familiengeld beantragt, nachdem die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in Italien (06/2016) eingeführt wurde.
Geheiratet haben wir vor 12 Jahren in Kanada. Die Kanadische Heiratsurkunde und Registrierung wurde aus dem Englischen in das Italienische durch einen vom Konsulat zugelassenen Übersetzer übersetzt. Das Ital. Konsulat hat diese Dokumente Legalisiert und somit anerkannt! Diese Unterlagen wurden dann durch das ITAL-UIL an den zuständigen Sachbearbeiter bei der INPS übersandt.
Soweit ich durch das ITAL-UIL erfahren habe, will die INPS eine Bescheinigung analog zu dem
Stato di Famiglia
. Nach Rücksprache mit dem Deutschen Standesamt gibt es aber so eine Urkunde in Deutschland nicht. Auch haben wir unsere Eheschließung in Kanada in Deutschland nicht registriert, weil 1. im Jahr 2006 die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Deutschland noch nicht möglich war und nur eine Lebenspartnerschafts Eintragung möglich gewesen wäre und 2. Die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe von Deutscher Seite gesetzlich nicht gefordert wird. Die Eintragung kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine automatische Eintragung in das Deutsche Eheregister erfolgt nur, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde.
Wir sind momentan sehr frustriert, weil wir nicht wissen, welches Dokument die INPS nun von den Deutschen Behörden haben will? Wir können nichts besorgen was es hier nicht gibt! Auch verstehen wir nicht warum etwas von den Deutschen Behörden eingefordert wird, wenn diese mit der in Kanada geschlossenen Ehe nichts zu tun haben. Warum erkennt die INPS die übersetzten und vom Ital. Konsulat legalisierte Dokumente aus Kanada nicht an?
Für uns ist es Wichtig, daß die INPS unsere in Kanada geschlossene Ehe anerkennt, zumal – abgesehen vom Beantragten Familiengeld - dadurch aus Witwerrentenansprüchen geltend gemacht werden können. Ohne diese Anerkennung durch die INPS würden keine Ansprüche entstehen.
Irgendwie macht sich bei uns der Fade Beigeschmack der Diskriminierung breit. Zumindest empfinden wir dies gerade so.
Ich würde mich freuen wenn uns jemand weiterhelfen kann und ggf. uns auch einen Ital. Rechtsanwalt nennen kann, der über eine Deutsche Rechtsschutzversicherung abrechnet.
Nachfolgend ein Auszug der letzten Korrespondenz mit der INPS.