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INPS - Rente und Familiengeld (Gelesen: 8605 mal)
Witten
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INPS - Rente und Familiengeld
27.05.2018 um 18:42:34
 
Hallo
Ich bin Neu hier im Forum und brauche einmal Eure Hilfe.

Vorab muß ich sagen, daß ich kein Italienisch spreche und verstehe.

Als Anlage habe ich gelöscht und meine Frage weiter unten gestellt

Ich hoffe Ihr könnt uns helfen
Beste Grüße
Kevin & Uwe
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« Zuletzt geändert: 27.05.2018 um 20:01:09 von Witten »  
 
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pittiplatsch
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #1 - 27.05.2018 um 19:16:56
 
Ich würde lieber nicht einen unbekannten Anhang eines Unbekannten öffnen!
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Witten
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #2 - 27.05.2018 um 19:56:56
 
Hallo
Ich bin Neu hier im Forum und brauche einmal Eure Hilfe.

Vorab muß ich sagen, daß ich kein Italienisch spreche und verstehe.

Beruflich habe ich auf Kreuzfahrtschiffen gearbeitet und war dadurch auch in Italien Sozialversichert. Ich bekomme eine kleine Invalidenrente von der INPS in Cazantaro.  Vor 2 Jahren habe ich das Familiengeld beantragt, nachdem die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in Italien (06/2016) eingeführt wurde.

Geheiratet haben wir vor 12 Jahren in Kanada. Die Kanadische Heiratsurkunde und Registrierung wurde aus dem Englischen in das Italienische durch einen vom Konsulat zugelassenen Übersetzer übersetzt.  Das Ital. Konsulat hat diese Dokumente Legalisiert und somit anerkannt!   Diese Unterlagen wurden dann durch das ITAL-UIL an den zuständigen Sachbearbeiter bei der INPS übersandt.

Soweit ich durch das ITAL-UIL erfahren habe, will die INPS eine Bescheinigung analog zu dem 
Stato di Famiglia
. Nach Rücksprache mit dem Deutschen Standesamt gibt es aber so eine Urkunde in Deutschland nicht. Auch haben wir unsere Eheschließung in Kanada in Deutschland nicht registriert,  weil 1. im Jahr 2006 die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Deutschland noch nicht möglich war und nur eine Lebenspartnerschafts Eintragung möglich gewesen wäre und 2. Die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe von Deutscher Seite gesetzlich nicht gefordert wird. Die Eintragung kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine automatische Eintragung in das Deutsche Eheregister erfolgt nur, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde.

Wir sind momentan sehr frustriert, weil wir nicht wissen, welches Dokument die INPS nun von den Deutschen Behörden haben will?  Wir können nichts besorgen was es hier nicht gibt! Auch verstehen wir nicht warum etwas von den Deutschen Behörden eingefordert wird, wenn diese mit der in Kanada geschlossenen Ehe nichts zu tun haben. Warum erkennt die INPS die übersetzten und vom Ital. Konsulat legalisierte  Dokumente aus Kanada nicht an?

Für uns ist es Wichtig, daß die INPS unsere in Kanada geschlossene Ehe anerkennt, zumal – abgesehen vom Beantragten Familiengeld - dadurch aus Witwerrentenansprüchen geltend gemacht werden können. Ohne diese Anerkennung durch die INPS würden keine Ansprüche entstehen.

Irgendwie macht sich bei uns der Fade Beigeschmack der Diskriminierung breit. Zumindest empfinden wir dies gerade so.

Ich würde mich freuen wenn uns jemand weiterhelfen kann und ggf. uns auch einen Ital. Rechtsanwalt nennen kann, der über eine Deutsche Rechtsschutzversicherung abrechnet.

Nachfolgend ein Auszug der letzten Korrespondenz mit der INPS.

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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #3 - 27.05.2018 um 19:58:28
 
Nachfolgend ein Auszug der letzten Korrespondenz mit der INPS.

Folgende email wurde an die INPS gesandt:

Spett.le INPS di Catanzaro,
Gentile sig. xxxxxxxx,
il signor xxxxxx si è dato di fare mettendosi in contatto sia con l'ambasciata che con il consolato in Canada. Entrambi hanno risposto che il certificato di stato di famiglia esiste soltanto in Italia, per cui non è possibile rilasciarlo. Gli hanno però consigliato di produrre, far tradurre e autenticare la documentazione in allegato, dicendo che dovrebbe essere utile alla lavorazione della pratica e alla definizione stessa. Allego suddetta documentazione, sperando che possa davvero essere utile alla definizione della domanda.


Antwort aus Italien:

Comprendo che in Canada non esiste il Certificato di Stato di Famiglia. Purtroppo non è questo il problema. Se in Italia una coppia analoga ai vostri assistiti non trascrive nel comune di residenza l'Atto di Matrimonio contratto all'estero non può
essere tutelato dalle norme delle recenti regolamentazioni delle Unioni Civili. Per quale motivo, le chiedo, una coppia di cittadini non italiani, non residenti in Italia, dovrebbero avere un trattamento diverso? Insisto nel chiarire che qualora ci fosse la trascrizione in Germania dell'Atto di Matrimonio contratto in Canada i vostri assistiti sarebbero tutelati dalle leggi italiane.
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #4 - 27.05.2018 um 21:53:14
 
Warum lasst ihr eure Ehe nicht in D eintragen und schickt denen dann das entsprechende Dokument. Ist sicherlich mit Kosten (Übersetzung und Beglaubigung) verbunden, aber laut Antwort vom INPS ist es doch das, was sie wollen.
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #5 - 27.05.2018 um 23:20:46
 
Da ich kein Italienisch spreche und verstehe und Google mit seiner Kauderwelch Übersetzung auch nicht Hilfreich ist weis ich nicht was für eine Bescheinigung die wollen. Laut Standesamt gibt es aber eine sogenante Familienbescheinigung in Deutschland nicht.  Was es also in D nicht gibt kann auch nicht ausgestellt werden. So die Aussage des Standesamtes.

Abgesehen davon müssten wir für die Übersetzung der Kanadischen Dokumente extra nach Kanada reisen und erst im Kanadischen Aussenministerium in Ottawa eine Apostille und dann beim Deutschen Generalkonsulat in Toronto (Legalisierung) persönlich vorsprechen. So die Aussage des  D. Konsulates . Erst dann wäre eine Eintragung in das Eheregister in D möglich.  Aus Gesundheitlichen Gründen darf ich aber keine Flugreisen mehr unternehmen.  So das dieser Punkt hinfällig ist.

Es macht trotzdem keinen Sinn wenn die Unterlagen schon duch ein Ital. Konsulat beglaubigt sind.  Wenn wir in Kanada leben würden, würden die eingereichten Dokumente ja anerkannt werden.  Verstehe einer die Bürokratie.....   Asterix in Rom läst Grüßen.

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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #6 - 28.05.2018 um 11:19:08
 
Sie wollen eine Eintragung in einem deutschen Eheregister. Wie man das hinbekommt, ohne nach Kanada zu reisen, müsste man mit einem deutschen Standesamt ausdiskutieren.
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #7 - 28.05.2018 um 13:13:23
 
Danke für Deine Information.  Werde dann nocheinmal mit dem lokalen Standesamt Kontakt aufnehmen.
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pittiplatsch
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #8 - 28.05.2018 um 13:31:41
 
Ich hab es mir noch mal durchgelesen. So klar ist das doch nicht. Du musst vorher klären, ob eine Eintragung in einem deutschen Eheregister in Italien wirklich weiterhilft. Bei wem, weiß ich auch nicht.  Griesgrämig
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Re: INPS - Rente und Familiengeld
Antwort #9 - 30.05.2018 um 19:35:49
 
Auf anraten des D. Standesamtes, habe ich jetzt noch einmal eine erweiterte Meldebescheinigung über das ITAL-UIL an die INPS gesandt.
Mal schauen ob das etwas bringt.

Bei der ITAL-UIL ist man auch ratlos und weis nicht weiter. Bei der INPS habe ich darum gebeten mir das Formular auf Deutsch zu nennen oder wenn es ein Europaweites Dokument ist, das man mir die E-Nr. des Dokumentes mitteilt. Ansonnsten fische ich hier im trüben.

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