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Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland (Gelesen: 7534 mal)
Claudio R.
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Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland
04.02.2018 um 17:48:47
 
Buongiorno a tutti,

wir planen momentan den Umbau eines Hauses in der Toskana mit anschließender Vermietung. Nun stellt sich die Frage bezüglich der Investitonskosten bzw. der künftigen Mieteinnahmen und deren Versteuerung.
In Deutschland ist es ja so, dass die Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden können und anschließend die Mieteinnahmen steuerpflichtig sind. Weiß jemand von Euch wie sich das im Detail verhält? Gibt es eventuelle Freibeträge für Einkommen? Momentan haben wir den Erstwohnsitz noch in Deutschland, es könnte aber auch sein, dass wir in Italien die Residenza beantragen.
Danke für Eure Unterstützung

Grüsse
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asina
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Re: Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland
Antwort #1 - 05.02.2018 um 00:34:28
 
Buonasera,
diesen Link schon gefunden? Ist ziemlich aktuell. http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/file/Nsilib/Nsi/Agenzia/Agenzia+comunica/Pr...
Ansonsten auch googeln nach IRPEF und DBA mit Deutschland. Oder sich einen guten Geometra vor Ort suchen und vielleicht einen Steuerberater.
Tanti saluti, A.

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Claudio R.
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Beiträge: 4
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Re: Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland
Antwort #2 - 05.02.2018 um 11:14:38
 
Ciao Asina,
danke für den Link. Einen Geometra vor Ort haben wir. Einen Steuerberater noch nicht. Uns geht es vor allem darum, ob wir die Baukosten steuerlich geltend machen können - wobei wir momentan ja noch keine Einnahmen in Italien haben. Die Frage ist ob die Investitionskosten mit künftigen Mieteinnahmen verrechenbar sind und ob es evtl. auch Freibeträge wie in Deutschland gibt.

tanti saluti Claudio
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asina
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Re: Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland
Antwort #3 - 05.02.2018 um 19:50:08
 
Salve Claudio,
nun, diesen Link verstand ich als Hinweis, welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Aus- und Umbaumaßnahmen vorgesehen sind. Innerhalb welcher Fristen usw.  Soweit ich das mit meinen Italienischkenntnissen überblicke. Genau wie in Deutschland können Freibeträge nur zum Tragen kommen, wenn man Steuern zahlt. Und ob man beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Wo ist die Residenzia. Das auch ist ein Kriterium. Deshalb Verweis an einen Steuerberater vor Ort. In Bezug auf Mieterträge aus einer Ferienimmobilie gibt es ein DBA zwischen D und IT, dass diese in IT zu versteuern sind. Deshalb der Hinweis auf die IRPEF.

Buonasera, A.
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solemarsicilia
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Re: Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland
Antwort #4 - 11.02.2018 um 17:06:19
 
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den steuerlichen Verpflichtungen durch Mieteinnahmen nachzukommen. Die erste ist die am häufigsten genutze Variante der Cedolare secca http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/nsilib/nsi/schede/fabbricatiterreni...
Nach dem Bezahlen von 21% auf die Mieteinnahmen müsst ihr keine weitere Steuer (Einkommensteuer) entrichten, könnt aber auch keine Ausgaben geltend machen. Ihr braucht dann auch keinen Steuerberater, wenn das eure einzige Einahme ist und ihr keinen Wohnsitz habt.
Ansonsten müsst ihr ein Gewerbe anmelden, Mehrwertsteuer-Nr. beantragen, etc. und könnt dann auch Betriebsausgaben geltend machen. Bei einer Immobilie lohnt das sicher nicht, wir machen das, haben aber 25 Ferienwohnungen. Weitere Infos bei http://www.schutzgemeinschaft-italien.de/

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Claudio R.
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Re: Hausvermietung - Einkommensteuer Italien, Deutschland
Antwort #5 - 18.02.2018 um 11:27:34
 
Ciao Solemarsicilia,
danke für die Information, das mit der Cedolare secca war uns bisher so nicht bekannt. Das hilft schon mal weiter. Wir planen allerdings für dieses Objekt auch eine Residenza zu beantragen, wobei der Erstwohnsitz vorerst zumindest noch in Deutschland bleiben wird. Wäre die Cedolare secca damit noch anwendbar?
Weitere Einkünfte außer den Mieteinnahmen aus diesem Objekt werden wir in Italien nicht haben.
Besten Dank für die Unterstützung.

saluti Claudio
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