c-trarego
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Lago-Maggiore-Fan
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Trarego-Viggiona
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Hallo Lena,
das Problem: In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, die bestimmte Leistungen beinhalten muss. Und das hat nichts mit Deinem italienischen Job oder Aufenthalt zu tun. So lange Dein Hauptwohnsitz und damit Lebensschwerpunkt in Deutschland liegt, MUSST Du eine Krankenversicherung nach deutschem Recht haben. Und die beinhaltet die Pflicht zu Altersrückstellungen. Das mag nicht wichtig erscheinen, ist es aber. Denn sonst könntest Du eine italienische oder sog. "europäische" Krankenversicherung als wirksamen Ersatz anführen. Altersrückstellungen werden aber nur von den deutschen Pflichtversicherungen gebildet. Bis vor ca. 3 Jahren war es noch möglich, auf andere Alternativen auszuweichen. Seither aber nicht mehr. Das heißt, dass Du selbst mit einer italienischen Kassenzugehörigkeit oder einer sonstigen freien privaten Krankenversicherung mit vergleichbarem oder sogar höherem Leistungsumfang keine Chance hast, der deutschen Versicherungspflicht zu entgehen, so lange dein Erstwohnsitz in Deutschland ist.
Im Klartext heißt das: Die Nachzahlung ist rechtlich begründet und kann so auch durchgesetzt werden.
Die einzige Möglichkeit, die ich hier für Dich sehe, ist diese vage Option: Du versuchst zu argumentieren, dass Dein Lebensschwerpunkt all die Zeit in Italien war und Du nur vergessen hast, dich in Deutschland abzumelden. Ob das aber funktioniert, weiß ich nicht. Deine Chancen wären vielleicht noch ganz gut wenn Du eine alternative Krankenversicherung vorweisen könntest - italienische Krankenkasse oder europäische Krankenversicherung. In jedem Fall würde ich mal bei einem spezialisierten Anwalt vorsprechen. Evtl. gibt es auch die Möglichkeit, die europäische KV rückwirkend abzuschließen, um der Zahlung in Deutschland zu entgehen. Die europäischen KV bieten für ca. 180 € pro Monat schon einen ganz passablen Leistungsumfang.
Ein unangenehmes Thema ...
Wünsche Dir trotzdem viel Erfolg Christian
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