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Grundsteuer in Italien.. (Gelesen: 18716 mal)
Jürgen B.
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Beiträge: 3
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Grundsteuer in Italien..
21.01.2018 um 10:29:03
 
Hallo,
Als neues Mitglied hier im Forum habe ich gleich eine Frage, und hoffe jemand kann mir hierbei helfen.
Seit mehr als 3 Jahren habe ich mein Ferienhaus in Italien/Friaul, welches auch einen kleinen Swimmingpool hat. Jetzt kommt die Gemeinde plötzlich daher, und möchte wegen dem Pool eine höhere Grundsteuer haben. Da die Grundsteuer in Italien ja schon nicht gering ist, würde ich gerne wissen ob der Pool eine noch höhere Grundsteuer bewirkt? 
Ich habe schon von der Luxussteuer in Italien gelesen, so werden große Boote, PS starke Autos und große Häuser extra besteuert. Auch von einer Poolgrösse >80qm war die Rede.  Wer hat hier schon Erfahrung gesammelt oder kann mir Tips geben?
Ich danke Euch schon mal herzlich vorab,
Jürgen
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c-trarego
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Lago-Maggiore-Fan

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Re: Grundsteuer in Italien..
Antwort #1 - 21.01.2018 um 17:33:30
 
Hallo Jürgen,
tja, die Sache mit der Steuer.
Welche Steuer ist denn in Deinem Fall betroffen? IMU oder TASI?

- Die IMU basiert unter anderem auf einem Katasterwert Deines Grundstücks. Und der kann von der Gemeinde angepasst werden. Dabei hat die Gemeinde relativ freie Hand, ähnlich wie beim Hebesatz der Grundsteuer in Deutschland. Ich habe es zwar noch nicht erlebt, dass ein Pool eine Anpassung des Katasterwerts zur Folge hatte, ausgeschlossen ist das aber nicht - und das hat nichts mit der Luxussteuer zu tun.

- Zweite Möglichkeit: Die TASI. Das ist eher eine Abgabe auf öffentliche Leistungen als eine Steuer, wird aber allgemein unter die Grundsteuer subsummiert. Hierbei werden sogenannte "unteilbare öffentliche Dienste" auf die Bewohner (auch Mieter) umgelegt. Wenn Eure Wasserversorgung noch von der Gemeinde organisiert und mehr oder weniger pauschal über die TASI abgerechnet wird, wäre es möglich, dass die Gemeinde deine TASI wegen des Pools erhöht hat.

Es ist leider so, dass die Gemeindeverwaltungen jede Möglichkeit nutzen, die Zweitwohnungsbesitzer in der Gemeinde zu schröpfen - denn die haben keinen Einfluss auf die Bürgermeisterwahl. Und dabei läuft dann auch viel über IMU und TASI, da die kaum anfechtbar sind.
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asina
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Beiträge: 184
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Re: Grundsteuer in Italien..
Antwort #2 - 22.01.2018 um 00:30:36
 
Ciao Jürgen,
auch ich denke, es hat was mit dem Katasterwert zu tun, wie c-tragego schreibt. Der Pool als Pool sagt aber nichts über die sonstige Ausstattung der Immobilie aus. Mal so gegoogelt findet sich auf englischen Seiten der Hinweis: It's often suggested that a detached house with a pool is automatically classified as "luxury", i.e. catastale category A/1.
Da würde ich mit dem Geometer meines Vertrauens vor Ort das mit der Gemeinde regeln, dass so ein Pool nur ein Add-on ist. Das Haus selbst Standard, einfach. Oder eben wie es ist.
Buonasera, A.
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Jürgen B.
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Beiträge: 3
Geschlecht: male
Re: Grundsteuer in Italien..
Antwort #3 - 22.01.2018 um 15:36:48
 
Ich danke Euch für Eure Antworten, welche mich doch darin bestärken hier mal mit der Gemeinde zu verhandeln.
Die Steuer welche hier angehoben werden soll ist die IMU. Eventuell werde ich hier auch nochmals den Geometer meines Vertrauens fragen müssen. Da die Poolfläche doch deutlich unter den 80qm eines 'Luxuspools' sind, wird das hoffentlich nicht der Grund zur Bewertung als Luxusimmobilie sein.  Aber mit den Tedeschi kann man es ja machen.... Ärgerlich
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c-trarego
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Lago-Maggiore-Fan

Beiträge: 39
Trarego-Viggiona
Geschlecht: male
Re: Grundsteuer in Italien..
Antwort #4 - 22.01.2018 um 18:34:31
 
Jürgen B. schrieb am 22.01.2018 um 15:36:48:
Da die Poolfläche doch deutlich unter den 80qm eines 'Luxuspools' sind, wird das hoffentlich nicht der Grund zur Bewertung als Luxusimmobilie sein.  (

Hallo Jürgen,

die 80 m² sind für eine Anpassung des Katasterwerts unerheblich. Wenn der Pool über 80 m² hätte, käme (zusätzlich zur IMU) eine Luxussteuer auf Dich zu. Aber ich dachte immer, dass das dann nur bei einem Besitzerwechsel zum Tragen käme. Kann aber sein, dass ich mich da irre.
Aber so hat der Pool wohl nur zu einer Neubewertung des Grundstücks geführt.
Ein Gespräch mit der Gemeinde ist sicher der beste Weg. Ich hab' auf diesem Weg auch schon das ein oder andere Problemchen aus dem Weg räumen können - bis hin zu einem ungenehmigten Gartenhäuschen, das dann einfach mal abgenickt wurde ohne weitere Kosten.

Viel Erfolg!
Christian
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