pepone schrieb am 29.01.2015 um 18:16:32:
Wenn er Halbitaliener ist, braucht er gar nichts zu beantragen, ausser einen Ausweis um es auch schwarz auf weis zu haben.
Ganz so einfach ist es - wie so oft in Italien - leider nicht...
Unsere Kinder sind auch Halbitaliener, doch als wir für einige Jahre unseren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, wurden sie dort zunächst als "nur" Deutsche behandelt, und wir haben es nur mit großer Mühe und über Umwege geschafft, dass sie am Ende italienische Ausweise erhielten. Die Unwissenheit der Behörden war erschreckend: bei der Comune sagte man uns: wenn die Kinder in Deutschland geboren sind, dann sind sie Deutsche! Ich selbst musste ihnen erst einen Auszug aus ihren eigenen Gesetzen kopieren, bevor sie mir glaubten, dass ein Kind mit
einem italienischen Elternteil bereits von Geburt an Italiener ist.
Eventuell geht es von Deutschland aus sogar leichter, nämlich indem dein Bekannter sich an das für seinen Wohnort zuständige italienische Konsulat wendet - dort weiß man über derartige Gesetze zumindest Bescheid. Er muss einige Dokumente vorlegen, z.B. die Geburtsurkunde des italienischen Elternteils und eventuell einen Nachweis, dass dieser seine Staatsangehörigkeit nicht inzwischen abgelegt hat sowie eine Meldebescheinigung. Wenn er genug Italienisch kann, gibt ihm dieser Text hier vielleicht eine Idee über den Ablauf und eventuelle Hürden.
http://servizi.comune.fe.it/index.phtml?id=2783Die gute Nachricht: von Führungszeugnissen, anhängigen Verfahren etc. steht dort nichts. Das dürfte auch keine Rolle spielen, denn dein Bekannter IST von Geburt an Italiener, und wegen so etwas verliert man die Staatsangehörigkeit nicht! Es geht in diesem Fall nur darum, die bereits vorhandene Nationalität auch offiziell anerkennen zu lassen. (Anders wäre es, wenn man sie durch Heirat oder Wohnsitz erst später
erwerben wollte, dann könnte dergleichen eventuell ein Hindernis sein.)
Viel Glück an deinen Bekannten