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Frage zur Krankenversicherung (Gelesen: 8657 mal)
Franco83
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Frage zur Krankenversicherung
16.12.2014 um 15:40:44
 
Hallo liebes Forum,

also ich hätte da eine Frage bezüglich der GKV in Italien, und zwar bin ich ital. Staatsbürger seit 25 Jahren in Deutschland lebend/arbeitend. Jetzt hätte ich aber die Möglichkeit zurück in mein Heimatdorf für eine längere Zeit (evtl. für immer) zu ziehen, jetzt weiss ich aber nicht direkt wie das mit der Versicherung läuft, kann ich meine jetzige PKV einfach Kündigen und in Italien direkt die gesetzliche beantragen? auch wenn ich noch keine Arbeit habe?
Alles vorausgesetzt ich habe mich in .de abgemeldet, und in Italien meinen Wohnsitz angemeldet.


Grazie mille im vorraus Smiley
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lanonna
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #1 - 16.12.2014 um 21:31:18
 
Ruf doch einfach mal in einem der italienischen Generalkonsulate an. Die können dir am besten Auskunft geben.

Lanonna
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lubcina
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #2 - 17.12.2014 um 18:47:26
 
Hallo Franco,

meiner Erfahrung nach geht das. Mein Mann ist auch Italiener, und wir sind 2006 für mehrere Jahre nach Italien gezogen. Nachdem wir den Wohnsitz beantragt hatten, konnte mein Mann als Italiener sich beim ASL, also der gesetzlichen Krankenversicherung, anmelden (und uns als Angehörige gleich mit). Er ist selbständig, brauchte aber meiner Erinnerung nach nicht nachweisen, ob  bzw. wo er arbeitet. Wenn sich inzwischen nichts geändert hat, sollte das also kein Problem sein.

Als erstes brauchst du allerdings den Codice Fiscale... ohne den läuft nichts. Den kannst du übrigens schon von Deutschland aus bei der italienischen Botschaft beantragen.

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cagiacon
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #3 - 17.12.2014 um 20:37:46
 
Franco83 schrieb am 16.12.2014 um 15:40:44:
Jetzt hätte ich aber die Möglichkeit zurück in mein Heimatdorf für eine längere Zeit (evtl. für immer) zu ziehen,


Hallo Franco,

Du solltest aber wissen, dass ein Austritt aus Deiner PKV in D den Verlust der möglicherweise seit dem Jahr 2000 - durch ggf. durch zusätzliche Beiträge noch erhöhte Altersrückstellungen mit sich bringt!

Wenn Du also doch nach D zurückkehren solltest, wird es in der PKV deutlich teurer für Dich, wichtig vor allem im Alter.

Man kann sich eine Anwartschaft für die Rückkehr in die PKV ohne Verlust der Altersrückstellungen (und den Erhalt weiterer ansonsten unangenehmen Folgen) mit einem speziellen Tarif erkaufen, der allerdings auch recht teuer ist (hätte in meinem Fall einer Anfrage vor 4 Jahren mehr als 150 Euro monatlich! im Austrittsalter 60 betragen....)

Eine günstigere Variante ist die sogenannte kleine Anwartschaftsversicherung, bei der die bis zum Austritt erreichten Alterrückstellungen erhalten bleiben aber für die Zeit danach bis zur evt. Rückkehr nicht mehr, kostete in meinem Fall 23 Euro...

Für die Pflegeversicherung gibt es diese Möglichkeiten übrigens nicht, also wenn Du austrittst, wird bei Rückkehr nach dem dann geltendem Eintrittsalter neu kalkuliert.

Welche Kosten mit diesen Varianten für Dich verbunden wären, kann Dir nur für deinen Fall Deine PKV auf Anfrage errechnen.

Mein Rat wäre ggf. die deutsche PKV erstmal weiter bestehen zu lassen, wobei zu beachten ist, dass die Leistungen auf die deutschen Gebührensätze beschränkt bleibt, aber das dürfte in Italien weniger das Problem sein....   

Du kannst Dich ja trotzdem bei der ASL in Italien zur staatlichen (fast) kostenfreien Krankenversorgung anmelden, und hast die deutsche PKV für alle Fälle noch im Hintergrund. Wenn Du mehr weißt, kannst Du ja dann je nach Lage der Dinge entscheiden.

Ein gutes Händchen für die richtige Entscheidung wünscht Dir

Giacon

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lubcina
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #4 - 18.12.2014 um 18:01:56
 
Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit im Fall einer Rückkehr nach Deutschland: Wenn dein Aufenthalt in Italien und die dortige Versicherung in der GKV eine gewisse Mindestdauer hatte (weiß nicht mehr genau wie lange, ca. 1-2 Jahre glaube ich), so kannst du dich auch hier wieder gesetzlich versichern lassen. Dafür musst du dir bei Austritt unbedingt von der italienischen Kasse das "Modello E 104" ausstellen lassen, das die Versicherungszeiten nachweist. Mit diesem Formblatt konnte mein Mann nach unserer Rückkehr wieder in die deutsche GKV zurück, statt sich erneut privat versichern zu müssen, da (gesetzliche) Versicherungszeiten im europäischen Ausland inzwischen ebenso anerkannt werden müssen wie deutsche  Zwinkernd. Dieser Hinweis ist fast nirgendwo zu finden, hat bei uns jedoch problemlos geklappt, obwohl mein Mann selbständig und auch schon über 55 ist (was normalerweise das endgültige Aus für eine Rückkehr in die GKV bedeutet).

Ach, hier habe ich das Dokument, das mir damals die letzten Zweifel über diese Möglichkeit genommen hatte :
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicher...

Unter "1.3. Auslandsrückkehrer" steht alles...

Nur wie gesagt, das Modello E 104 brauchst du unbedingt... unser einziges Problem war, dass die italienische Kasse ihre eigenen Formblätter und deren Verwendung nicht kannte! Am Ende haben sie es dann aber doch im Computer entdeckt und netterweise ausgefüllt... und genau nach diesem Blatt hat die Kasse in Deutschland als erstes gefragt!
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cagiacon
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Bella Italia - Alta Langa

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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #5 - 19.12.2014 um 19:54:37
 
lubcina schrieb am 18.12.2014 um 18:01:56:
enn dein Aufenthalt in Italien und die dortige Versicherung in der GKV eine gewisse Mindestdauer hatte (weiß nicht mehr genau wie lange, ca. 1-2 Jahre glaube ich), so kannst du dich auch hier wieder gesetzlich versichern lassen. Dafür musst du dir bei Austritt unbedingt von der italienischen Kasse das "Modello E 104" ausstellen lassen, das die Versicherungszeiten nachweist.


Du meinst mit der italienischen GKV die Anmeldung im staatlichen Gesundsheitsdienst der ASL?

lubcina schrieb am 18.12.2014 um 18:01:56:
Dieser Hinweis ist fast nirgendwo zu finden, hat bei uns jedoch problemlos geklappt, obwohl mein Mann selbständig und auch schon über 55 ist (was normalerweise das endgültige Aus für eine Rückkehr in die GKV bedeutet).


.... spannend, diese Lücke. Man lernt nicht aus.

Könnte für den einen oder anderen noch ein Grund sein, für 1-2 Jahre nach Italien zu ziehen, um dann zurück in D in die GKV kommen zu können, bei über 55 - jährigen hierzulande ja seit Ullalalalalla Schmidt ein völliges NoGo Smiley

Trotzdem sollte auch ein Schritt zurück in die GKV gut überlegt sein, denn da tun sich je nach der Art der Altervorsorge, die man ggf. betrieben hat, auch  durch neuere Gesetzgebungen Falltüren auf, so z.B. seit 2004 für diejenigen, die z.B. mit Pensionskassen- und Direktversorgungsbeiträgen über den Betrieb vorsorgen, haben nun daraus auch Krankenkassenbeiträge in voller Höhe! abzuführen!  Gilt auch für freiwillig Versicherte. Kann also echt zur bösen Überraschung im Rentenalter werden. Wer über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt, braucht sich darüber keinen Kopf zu machen und auch nicht wer normale gesetzliche Renten bezieht...   

Ciao ciao
Giacon
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lubcina
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #6 - 19.12.2014 um 23:12:18
 
cagiacon schrieb am 19.12.2014 um 19:54:37:
lubcina schrieb Gestern um 18:01:56:
enn dein Aufenthalt in Italien und die dortige Versicherung in der GKV eine gewisse Mindestdauer hatte (weiß nicht mehr genau wie lange, ca. 1-2 Jahre glaube ich), so kannst du dich auch hier wieder gesetzlich versichern lassen. Dafür musst du dir bei Austritt unbedingt von der italienischen Kasse das "Modello E 104" ausstellen lassen, das die Versicherungszeiten nachweist.


Du meinst mit der italienischen GKV die Anmeldung im staatlichen Gesundsheitsdienst der ASL?



Ja genau, ASL meine ich...

Nachdem wir vor unserem Umzug nach Italien wahrhaft horrende Summen für die Krankenversicherung ausgegeben haben (mein Mann privat, ich mit den Kindern gesetzlich versichert), war es für uns keine Frage, diese Gelegenheit nach unserer Rückkehr zu nutzen, und wir haben es nicht bereut  Zwinkernd Die von dir oben genannten Fälle treffen bei uns alle nicht zu, und ich bin derzeit sogar kostenfrei mitversichert (mitsamt den Kindern).

Allerdings bezweifle ich, ob jemand allein aus diesem Grund ins Ausland ziehen würde, sei es auch für begrenzte Zeit... dafür hat man dort ja wiederum andere Nachteile, wie bei uns z.B. das 6 Jahre lang weggefallene Kindergeld (für 4 Kinder).
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Franco83
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #7 - 20.12.2014 um 15:35:24
 
lanonna schrieb am 16.12.2014 um 21:31:18:
Ruf doch einfach mal in einem der italienischen Generalkonsulate an. Die können dir am besten Auskunft geben.


uff also es ist wahrscheinlicher beim lotto zu gewinnen als bis bei einem _italienischen_ konsulat jemand rangeht ...

jedenfalls vielen dank für eure antworten, haben mir jetzt schon um einiges weitergeholfen Smiley

übrigens gelten seit dem 01.08.2013 keine vorversicherungszeiten mehr, laut §188 (4) SGB V , zumindest für menschen unter 55

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filosofo
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Castelletto sopra Ticino (NO)
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Re: Frage zur Krankenversicherung
Antwort #8 - 07.02.2015 um 10:47:10
 
GKV = gesetzliche Krankenversicherung, in die jederzeit eine Wideraufnahme gewährleistet ist.
PKV - um die geht es hier offensichtlich nicht.


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