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Steuer für Auslandsimmobilien (Gelesen: 11472 mal)
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Steuer für Auslandsimmobilien
12.12.2014 um 23:16:22
 
Ich muss nächstes Jahr meine erste Steuererklärung in Italien abgeben und habe erfahren das man seinen Immobilienbesitz in D hier angeben muss und dieser auch besteuert wird.

Ich frage daher mal neugierig in die Runde wer hat denn damit schon Erfahrung gesammelt? Und gibt es irgendwelche (legalen) steuerrechtlichen Tricks das Ganze zu umgehen?

Mein AG zahlt mir zwar einen Steuerberater ob der da aber so bewandert ist weiss ich nicht und ggf. hab ich jetzt aber noch Zeit evtl. über eine Umschreibung etc. nachzudenken.

Der Steuersatz ist wie ich gelesen habe ja nicht unerheblich und jetzt mit einer Immobilie für die die ganze Wertschöpfung in D erbracht wurde jetzt "nur" wegen Umzugs jährlich den italienischen Fiskus zu bereichern sehe ich eigentlich nicht ein, davon abgesehen das ich dieses Hand aufhalten ganz schön frech finde.

Ob ich es 100% verstanden habe weiß ich nicht aber das ist ein ziemlicher Betrag (und das ist bei weitem keine Luxusimmobilie) auf den ich gekommen bin. Da kann ich jährlich zwei Gehälter Vermögenssteuern abdrücken  Ärgerlich Wobei ich aber gar nicht sicher bin wie der Wert berechnet würde, da es keinen Kaufpreis gibt, die Immobilie wurde größtenteils selbst gebaut. Müßte ich dann das auch noch irgendwie nachweisen  hä?
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j.l.
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #1 - 13.12.2014 um 21:01:53
 
Wenn du den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (il centro delgli interessi vitali) in Italien hast, das ist insbesondere dann der Fall, wenn du die residenza (Wohnsitz) in Italien anmeldest, bist du seit Supermario Monti dazu verpflichtet dein auslaendisches Vermoegen in Italien in der Einkommensteuererklaerung anzugeben. Wenn du allerdings nur den domicilio fiscale anmelden kannst, bleibt der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen Deutschland und du bist nicht dazu verpflichtet, dein deutsches Vermoegen zu erklaeren.

Die meisten Italiener machens aber italienisch. Das Vermoegen, das sie im Ausland haben wird in der Hoffnung auf Unfaehigkeit und Buerokratie der italienischen Verwaltung einfach nicht erklaert. Ich kann nur hoffen, dass die nichtitalienischen Behoerden Supermarios Wahnsinnsaktion als Humbug erkennen und die Daten nicht an die italienischen "Feinde" mitteilen.
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« Zuletzt geändert: 14.12.2014 um 06:34:05 von j.l. »  

j.l.
 
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #2 - 27.07.2015 um 09:41:14
 
Naja, ich habe es letzten Endes angegeben. Das Risiko ist mir zu hoch und die Daten werden über kurz oder lang ausgetauscht. Da bin ich mir sicher....

Dank dem niedrigen deutschen Einheitswert der Immobilien hält es sich auch in Grenzen. Ich habe mich nur über meinen Steuerberater geärgert das er letzten Endes die schon in Deutschland bezahlte Steuer nicht abgezogen hat. Was lt. meiner Recherche erlaubt ist. Lehrgeld bezahlt und nächstes Jahr selbermachen.

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Twinmichael
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #3 - 05.04.2017 um 14:26:31
 
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zur Italienischen Einkommenssteuer.

Wir kaufen demnächst ein Haus in Italien, welches wir nur als Ferienhaus für uns selbst nutzen, also keine Einkünfte damit erzielen werden.

Nun habe ich gelesen, dass man allein dadurch, dass man schon ein Haus besitzt, eine Einkommenssteuererklärung (IRPEF) in Italien machen muss.

Auch, wenn man den Lebensmittelpunkt nicht in Italien hat.
Zumindest habe ich das so verstanden.

Habe ich das so richtig verstanden?

Und wenn ja, welches Formular wird dann verwendet und von welchem Wert wird das wie berechnet?

Ich meine jetzt nicht die IMU.
Vielleicht kann mir da jemand von Euch auf die Sprünge helfen.

Liebe Grüße


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cagiacon
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #4 - 22.04.2017 um 20:04:36
 
Twinmichael schrieb am 05.04.2017 um 14:26:31:
     
Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #3 - 05.04.2017 um 14:26:31 Markieren & Zitieren Zitieren
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zur Italienischen Einkommenssteuer.

Wir kaufen demnächst ein Haus in Italien, welches wir nur als Ferienhaus für uns selbst nutzen, also keine Einkünfte damit erzielen werden.

Nun habe ich gelesen, dass man allein dadurch, dass man schon ein Haus besitzt, eine Einkommenssteuererklärung (IRPEF) in Italien machen muss.

Auch, wenn man den Lebensmittelpunkt nicht in Italien hat.
Zumindest habe ich das so verstanden.

Habe ich das so richtig verstanden?

Und wenn ja, welches Formular wird dann verwendet und von welchem Wert wird das wie berechnet?

Ich meine jetzt nicht die IMU.
Vielleicht kann mir da jemand von Euch auf die Sprünge helfen.


Steuern auf selbstgenutzte Immobilien ohne Einkünfte wäre mir neu. Die Italiener lassen sich ja hinsichtlich immer neuer Steuern viel einfallen, ich wäre daher nicht unglücklich, wenn ich trotzdem recht behalten könnte.  Bzgl. der nötigen Formulare hab ich mal dies hier gefunden, (soll keine Werbung sein!) aber ich find es nett, so eine kleine Übersicht der zu besteuernden Einnahmen  mal übersichtlich zusammengestellt....

http://www.whw.bz.it/img/rundschreiben/rs-4-vordruck-730.pdf

und hier noch eine Info der Stuerbehörde sogar in deutsch Smiley
http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/wcm/connect/1e7fc900426dc9c8a298bbc065cef0e...

Gutgoan
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Twinmichael
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #5 - 02.05.2017 um 12:05:14
 
Danke für deine Infos Smiley Tolle Links Smiley

In der Info der Steuerbehörde ( unterer Link ) lese ich gleich zu Anfang folgendes:

"Wer ein Gebäude als Eigentümer, Fruchtnießer oder aufgrund sonstiger dinglicher Rechte besitzt, ist zur Zahlung der IRPEF, der Regional– und Gemeinde Zusatzsteuer der IRPEF und der Gemeindesteuer auf Immobilien ICI verpflichtet."

Soweit ich gelesen habe, wurde diese ICI wohl abgeschaft und dafür kam die IMU oder so....

Ich verstehe das so, dass man als Besitzer eines Ferienhauses ein Fruchtnießer ist und daher dafür ((gerechnet vielleicht von der Katasterrendite? (meine Vermutung) ) eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss.

Sehe ich das so richtig?

Vielleicht sind hier Ferienhaus- oder Ferienwohnungsbesitzer, die da Bescheid wissen?

Das wäre super.

Liebe Grüße
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #6 - 04.05.2017 um 18:30:58
 
Twinmichael schrieb am 02.05.2017 um 12:05:14:
"Wer ein Gebäude als Eigentümer, Fruchtnießer oder aufgrund sonstiger dinglicher Rechte besitzt, ist zur Zahlung der IRPEF, der Regional– und Gemeinde Zusatzsteuer der IRPEF und der Gemeindesteuer auf Immobilien ICI verpflichtet."


Bin ich auch zunächst drüber gestolpert, aber dann steht ja auf S 3:

"Den Steuerzahlern, die ihren
Hauptwohnsitz in ihrer eigenen Wohnung
oder in einer Wohnung haben, die sie als
Fruchtnießer oder aufgrund sonstiger
dinglicher Rechte besitzen, steht in Bezug
auf die Einkommensteuer IRPEF und die
Zusatzsteuern ein Steuerabsetzbetrag vom
Gesamteinkommen in der Höhe des ge-
samten Katasterertrags der Liegenschaft und
des entsprechenden Zubehörs zu. Sowohl die
Hauptwohnung als auch das Zubehör sind
daher frei von der Einkommensteuer Irpef
und den entsprechenden Zusatzsteuern."


Das gilt trotz des Hin- und Hers unter den verschiedenen Regierungen seit Erscheinen der genannten Steuerinfo in deutsch  auch für die gegenwärtige IMU  bis heute.

Grundsätzlich gilt das für italienischen Immobilienbesitz von Deutschen, also auch  Ferienwohnungen entsprechend, da ist entscheidend für die Zahlung der Gemeindesteuer IMU, ob jemand als residente (also seinen Lebensmittelpunkt in Italien hat)  ist oder nicht, der Residente zahlt nicht, der Nichtresidente zahlt.

In Eurem Fall also, da Ihr vermutlich beide keinen Residentestatus haben oder erwerben werdet, zahlt Ihr die IMU voll, aber m.E. keine E-steuer, da solltet Ihr Euch eher weniger Sorgen machen, es sei denn Ihr erzielt Einkünfte in Italien, dann wäre eine Erklärung wegen Vorhandenseins eines (s. j.l.)  domicilio fiscale fällig.

Die Ursprungsbeitrag  in diesem thread ging aber in Richtung der Frage nach der  Besteuerung von Auslandsvermögen also auch Immobilienbesitz – also z.B. für das  noch in Deutschland  vorhandene Haus und sonstigen Besitz bei in Italien als residente gemeldeten Deutschen in Deutschland.

Und da herrscht in  der Tat einige Unsicherheit über das Prozedere, das reicht von der Unsicherheit, welche Unterlagen darüber beigebracht werden müssen bis zur Berechnung der Grundlagen, ob nun ein Einheitswert (vergleichbar mit dem „valore cadastale“) oder ein Verkehrswert angezeigt ist.
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Twinmichael
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Re: Steuer für Auslandsimmobilien
Antwort #7 - 15.05.2017 um 08:39:45
 
Vielen Dank. Das hilft uns sehr weiter.

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