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Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ??? (Gelesen: 8088 mal)
Michele1966
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Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ???
04.11.2013 um 12:08:28
 
Hallo Forum,

ich bin am 16.6.1966 geboren und habe eine italienische Mutter.

Auf Nachfrage nach Ausstellung eines Ausweises wegen meiner ital. Staatbürgerschaft beim ital. Konsulat habe ich diese Info erhalten:

>>>
auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Sie leider nicht mehr im Besitz der italienischen Staatsangehörigkeit sind. Sie hatten zwar von Ihrer Mutter die italienische Staatsangehörigkeit erhalten, haben diese aber gemäß Art. 5 del Gesetzes Nr. 123 vom 21. April 1983 verloren. Dieses Gesetz verlangte vom italienischen Staatsangehörigen, der noch eine andere Staatsangehörigkeit besaß, eine Erklärung auf Beibehalt der italienischen Staatsangehörigkeit zwischen dem 18. und 19. Lebensjahr. Wurde diese Erklärung nicht abgegeben, verlor der Doppelstaatler automatisch die italienische Staatsangehörigkeit.

Das Gesetz wurde später wieder abgeschafft und betrifft somit die Doppelstaatler, die zwischen dem 27.04.65 und dem 17.05.1967 geboren wurden.

>>>

Ich kann mich nicht erinnern etwas in der Richtung vor ca. 30 Jahren erhalten zu haben (ist aber ja auch lang her)... Geht das einfach so, das man bei "Nichtmelden" automatisch eine so wichtige Entscheidung "trifft"?
Hat jemand ähnliches erlebt oder vielleicht eine Idee was man nun tun kann?

Danke vorab,
viele Grüße...
Micha
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viola b.
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Re: Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ???
Antwort #1 - 04.11.2013 um 15:08:37
 
Es würde mich echt wundern, würde man staatlicherseits schriftlich daran erinnert, sich mit 18 zu entscheiden. Aber wissen tu ich's nicht, ich vermute aber, dass man selber dran denken muss. Wie bei Autosteuer zahlen etc. etc.

Vielleicht kannst du die it. Staatsbürgerschaft aber wieder bekommen? Schätze aber es ist deutlich mehr Aufwand, als im rechten Augenblick das einfach zu bestätigen.

Viel Glück!

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lubcina
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Re: Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ???
Antwort #2 - 04.11.2013 um 18:10:19
 
Das hat mich jetzt interessiert, und ich habe ein bißchen nachgeforscht. Das Einzige was ich gefunden habe, ist ein Rundschreiben des Ministero degli Esteri, in dem tatsächlich steht, dass dieses Gesetz von 1983 zum Verlust der italienischen Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 19. Lebensjahres führte.
1986 wurde dann ein weiteres Gesetz erlassen, mit dem den Betroffenen die Möglichkeit gegeben wurde, die Staatsangehörigkeit mittels einer Erklärung wiederzuerlangen. Wie lange das möglich war, weiß ich nicht, jedenfalls steht aktuell auf den Seiten der Konsulate nichts mehr dazu.

http://www.esteri.it/MAE/normative/Normativa_Consolare/ServiziConsolari/Cittadin...

Auf S. 4 steht:

Zitat:
3. I minorenni all’entrata in vigore della legge 123/1983 che si trovavano in possesso di una o più cittadinanze straniere acquisite per derivazione dai genitori, sono stati tenuti – fino al 17.5.1986 – all’opzione prevista dal secondo comma dell’art. 5 della stessa legge, da effettuarsi entro il 19° anno di età.
La mancata opzione ha comportato la perdita della cittadinanza al compimento del 19° anno di età.
La legge n. 180 del 15.5.1986, entrata in vigore il 18.5.1986, ha procrastinato il termine per l’opzione all’entrata in vigore della nuova legge organica sulla cittadinanza. Contestualmente ha conferito la possibilità a quanti avessero perso la cittadinanza per mancata opzione di riacquistarla con apposita dichiarazione. L’interpretazione del Consiglio di Stato (parere n. 1060/90 del 7.11.90) ha esteso tale possibilità anche a coloro che avessero perso la cittadinanza per opzione per la cittadinanza straniera di cui erano in possesso.



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j.l.
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Re: Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ???
Antwort #3 - 06.11.2013 um 19:10:51
 
Warum willst du denn die italienische Staatsbuergerschaft???? Das wollen doch nur Suedamerikaner, Afrikaner oder vielleicht noch Asiaten.
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j.l.
 
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lubcina
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Re: Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ???
Antwort #4 - 08.11.2013 um 16:39:32
 
Also wenn ein Elternteil Italiener ist, versteh ich das durchaus... da geht es um mehr als den praktischen Nutzen (wahrscheinlich kaum vorhanden), sondern das ist eine Frage der Identität. Darum hatte ich auch mit den Behörden gekämpft, damit unsere Kinder neben den deutschen auch italienische Pässe kriegen. Jetzt wo sie erwachsen sind, ist das zumindest zweien von ihnen sehr wichtig... der eine Sohn sagt sogar, wenn er wählen müsste würde er die italienische behalten.
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Re: Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft wg. Art. 5 Nr.123 ???
Antwort #5 - 20.08.2014 um 17:54:26
 
Ich bin lustigerweise auch am 16.6.66 geboren und habe einen italienischen Vater. Ich habe das Problem mit der Staatsbürgerschaft gelöst, das mich und meinen einen Bruder (1965) betroffen hat, nicht aber meine anderen Geschwister.
Seit dem Jahr 2001 wird das Gesetz (Paragraph 123) neu interpretiert. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass man aktiv auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet hat, hat man sie dann doch nicht verloren. Allerdings wird das für jeden Einzelfall neu geprüft und auch nur dann, wenn die entsprechenden Konsulatsmitarbeiter davon wissen und bereit sind, das Verfahren aufzunehmen. In Freiburg wusste man davon zunächst nichts. Ein Anruf beim Konsulat in Stuttgart hat dann diese Information ans Tageslicht gebracht. Die Stuttgarter haben sich auf eine Kommunikation von 2001 berufen. Die Prüfung hat 2 Monate gedauert.
Mir hat es allerdings geholfen, dass ich immer in der Heimatgemeinde meines Vaters in Italien gemeldet war. Ich habe von dort Wahlunterlagen erhalten und auch eine Carta d'Identita. Beides ist aber kein Nachweis der Staatsbürgerschaft. Die Konsulate in Deutschland hatten alle Daten von mir und meinen Geschwistern nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft gelöscht. Also auch von den Geschwistern, die nicht von Paragraph 123 betroffen waren. 
Leider gibt es keinen Schriftverkehr dazu. Vermutlich wollen sie keine Präzedenzfälle schaffen.
Viel Glück und Gruss aus Freiburg
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