Meine Cousine hat eine (hab ich ganz vergessen) obwohl sie schon seit Geburt als A.I.R.E.- registriert ist.. Wie sie eine beantragt und erhalten hat müsste ich nachfragen.
Kann gut möglich sein das man trotzdem eine erhält.
Weil so einfach nach dem Prinzip: "Ich hab eine Italienische Krankenversicherungskarte hier im Ausland muss ich mich darum nicht anmelden auch wenn ich hier wohne" geht nicht.
Ich weiss, dass hier in der Schweiz alle die hier wohnen (auch Ausländer mit Aufenthalts/Niederlassungsbewilligung) eine obligatorische Krankenversicherung abschliessen müssen.
Hier nachzulesen:
http://www.ch.ch/private/00045/00047/00586/00588/index.html?lang=deDa steht:
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch versichern.
Auch gefunden:
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04114/04123/index.html?lang=d...Ist die Krankenversicherung obligatorisch in der Schweiz?
Ja, in der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch.
In folgenden Fällen müssen Sie sich versichern:
- Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit). Jedes Familienmitglied muss versichert sein, Erwachsene ebenso wie Kinder (es gibt keine Familienversicherung).
- Wenn Sie über eine Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten oder länger ver-fügen.
- Wenn Sie für kurze Zeit (weniger als drei Monate) in der Schweiz arbeiten und Ihr Versicherungsschutz nicht demjenigen der schweizerischen Krankenversicherung entspricht.
- Wenn Sie als Schweizerin/Schweizer oder als EG/EFTA-Staatsangehörige/r in der Schweiz erwerbstätig sind und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen.
- Wenn Sie als Schweizerin/Schweizer oder als EG/EFTA-Staatsangehörige/r ausschliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für Ihre nicht-erwerbstätigen Familienangehörigen.
- Wenn Sie eine Arbeitslosenentschädigung beziehen und Sie sich zur Arbeitssuche für drei Monate in einen EG/EFTA-Mitgliedstaat begeben.
Und das hier:
http://www.ess-europe.de/europa/kvsys_italien.htmIn Italien gibt es ein staatliches Gesundheitswesen. 1970 hatte Italien noch ca. 100 verschiedene Krankenkassen. Dieser Zustand wurde 1978 abgeschafft und der staatliche Gesundheitsdienst SSN (Servicio Sanitaris Nazionale) eingeführt.
Von ihm sind alle Bürger erfasst, Sach- und Dienstleistungen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.Was jedoch verwirrt ist das hier:
http://www.consolato-onorario-brema.de/personenregister.htmlMit der Einschreibung in das A.I.R.E. geht die Zuständigkeit für die Krankenversicherung auf die lokalen Behörden im Ausland über.Ich hab das Gefühl es wiederspricht sich regelmässig...