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Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 27932 mal)
Zingarella
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Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
25.03.2008 um 21:16:44
 
Hallo,
vieleicht hat jemand auch das gleiche Problem oder ein ähnliches.Es geht um meinen Sohn er ist 10 Jahre und kann jetzt einen eigenen italienischen Pass bekommen. Er wurde in Deutschland geboren und trägt meinen Nachnamen da er unehelich geboren wurde.Der Vater hat die Vaterschaft damals anerkannt.Ich oder mein Sohn haben keinen Kontakt mehr zu ihm.Damals mußte ich eine Geburtsurkunde beim Konsulat abgeben in der der Vater vermerkt war damit er in meinen Paß eingetragen wird.In seinem eigenen Paß soll er jetzt den Nachname des Vaters tragen und ist auf der Commune in Italien auch mit diesem eingetragen. Ich habe jetzt einen Antrag gestellt das er auch in Italien meinen Nachname trägt.Die Sache wird in Rom vor dem Jugendgericht entschieden.Wer hat auch eine solche Erfahrung oder hat von so einem Fall gehört.Hab ich überhaupt Chancen auf diese Namensänderung?Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!!!!!!!!!!!!!!
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Marea
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M'illumino d'immenso

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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #1 - 25.03.2008 um 23:10:13
 
Oh je, die unendliche Geschichte der Nachnamen.

Ich kann nur soviel sagen: die italienischen Behörden sind unglaublich stur, wenn es darum geht, das Namensrecht eines anderen Landes anzuerkennen. Aber wenn Du darauf bestehst, dann MÜSSEN sie es tun.
Das ist leider mit viel Bürokratie verbunden und wenn Du vor Gericht gehen musst, kann sich das einige Jahre hinziehen. Es kommt darauf an, wie wichtig Dir die Sache letztendlich ist.

Meinen Nachnamen haben die italienischen Behörden viermal willkürlich geändert. Jetzt ist es so, dass in meinen italienischen Papieren ein Name steht und in den deutschen ein anderer. Sollte ich wiedermal umziehen, könnte sich das natürlich wieder ändern, das kommt ganz drauf an, wie der jeweilige Beamte gerade aufgelegt ist.  Augenrollen
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bellaitalia
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #2 - 26.03.2008 um 07:49:19
 
Ich kann mir vorstellen das die Italiener das so lassen wie es ist. Also ich hab einen italienischen Pass mit meinem deutschen Mädchennamen und einen deutschen Paß mit meinem Ehenamen. Ich finde das ist immer ziemliches Durcheinander.
Hast Du denn auch einen italienischen Paß ??
Denn dort ist es ja so üblich das der Mädchenname der Mutter anders ist als dem der Vater. Und wenn Du einen italiensichen Paß hast bist Du ital. Staatsangehörge und das wäre damit besiegelt. Das hat man mir mal auf dem Konsulat so gesagt. Ital. Paß-ital. Gesetzte.
Meine Kinder haben alle zwei Pässe. Auch die volljährigen.
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Todd
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #3 - 26.03.2008 um 08:34:13
 
Mamma mia, che casino...


Erstaunt mich aber eigentlich schon, da in Italien ja die Ehepartner die Namen auch nicht angleichen

-> dürfte relativ häufig passieren, dass die gemeinsamen Kinder den Nachnamen des einen bzw. des anderen anstreben...


Ein Gutes hat es aber seit letztem August:

D erlaubt mittlerweile denjenigen, die die dt. Staatsangehörigkeit haben, die doppelte Staatsbürgerschaft; vorher hätte das u.U. zu ordentlich Zoff geführt, wäre 'rausgekommen, dass Ihr als Volljährige alle auch die ital. Staatsangehörigkeit habt...

... da war man oft sehr kleinlich.



LG
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bellaitalia
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #4 - 26.03.2008 um 17:43:30
 
Ach Todd, ist das wahr, ist das jetzt offiziell erlaubt ??
Mein ältester Sohn ist in Deutschland geboren und hat auch immer 2 Pässe gehabt. Meine Tochter ist in Sizilien geboren und hat auch zwei Pässe. Daher weil wir auf dem Konsulat den italienischen holen und auf dem Bezirksamt immer den deutschen Paß geholt haben.
Deshalb hat der Mann auf dem Konsulat nichts gesagt als er mit meinem deutschen Paß den italienischen verlängerte.
Na das ist ja super das das offiziell ist.  Laut lachend Durchgedreht Zwinkernd
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Marea
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M'illumino d'immenso

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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #5 - 26.03.2008 um 17:54:54
 
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für Deutsche schon seit dem 1.1.2000 erlaubt.
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Todd
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #6 - 26.03.2008 um 20:20:48
 
Marea schrieb am 26.03.2008 um 17:54:54:
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für Deutsche schon seit dem 1.1.2000 erlaubt.



Also, soweit ich das mitgekriegt habe, keinesfalls;

es sei denn, in BESONDEREN HÄRTEFÄLLEN (wenn z.B., wie im Fall der Türkei, Grundbesitz an Staatsbürgerschaften gekoppelt ist), da hat man auch früher schon mal Ausnahmen gemacht.

Falls ich richtig informiert bin, was aber natürlich auch 'mal nicht der Fall sein kann, richtig, liebe Marea,

ist es aber auch jetzt NICHT jedem möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben bzw. die alte bei Einbürgerung in D zu behalten.

Mehr Informationen diesbezüglich würden mich natürlich sehr interessieren.


LG
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Marea
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M'illumino d'immenso

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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #7 - 26.03.2008 um 20:43:50
 
Todd schrieb am 26.03.2008 um 20:20:48:
Also, soweit ich das mitgekriegt habe, keinesfalls;

es sei denn, in BESONDEREN HÄRTEFÄLLEN (wenn z.B., wie im Fall der Türkei, Grundbesitz an Staatsbürgerschaften gekoppelt ist), da hat man auch früher schon mal Ausnahmen gemacht.


Neee, das waren keine besonderen Härtefälle. Man musste nur vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, die man ohne Weiteres erhielt, sofern man Beziehungen irgendeiner Art zu Deutschland hatte (z.B. Verwandte, die dort leben). Dieser Antrag ist letztes Jahr weggefallen, d.h. man behält die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt automatisch.

http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/04/Passstelle/UB_20Passstelle.html

http://www.misterinfo.de/publish/auskunft-und-infos/die-doppelte-staatsbuergersc...

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Todd
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #8 - 26.03.2008 um 21:09:32
 
Also,

dann muss ich mich da mal bei Gelegenheit einlesen bzw. durch das Wirrwarr wursteln.


Hier ist vom 19.08.07 die Rede... allerdings wäre natürlich interessant, wie die Situation bis dato aussah..


http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Staatsangehoeri...



LG
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M'illumino d'immenso

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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #9 - 26.03.2008 um 21:17:06
 
Todd schrieb am 26.03.2008 um 21:09:32:
  Hier ist vom 19.08.07 die Rede... allerdings wäre natürlich interessant, wie die Situation bis dato aussah..


Das kann man in meinem zweiten Link nachlesen, da ist beschrieben, wie's vom 1.1.2000 bis zum 19.08.2007 aussah.

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Todd
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #10 - 26.03.2008 um 21:26:25
 
Schon klar, nur ist das eben keine offizielle Seite...  ich will nicht sagen, dass die auf jeden Fall Mist schreiben, aber Gewähr hat man eben halt nicht sooo....


Ist ja auch egal, Hauptsache, es geht jetzt + - ... ob es gerecht und gerechtfertigt ist, ist natürlich noch 'ne 2. Frage...



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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #11 - 27.03.2008 um 07:46:56
 
Also bei mir war das so. Ich hab 1982 das erstemal einen Italiener geheiratet. 1983 waren wir geschieden. Damals hatte ich mir sofort einen ital. Paß geben lassen. Als ich 1984 nach Sizilien gegangen bin und dort 1985 meinen jetzigen Mann geheiratet habe, habe ich anfangs sogar " Soggiorno " beantragt weil ich dachte durch die Scheidung sei die ital. Staatsbürgerschaft hinfällig gewesen ( auch wenn mein 2 . Mann auch Italiener ist ). Aber die sagen dann irgendwann mal " Nö Signora, die bleibt bestehen so lange sie wollen. Nun daher habe ich seit fast dreissig Jahren die ital. Staatsbürgerschaft. Und natürlich die Deutsche, da ich die ja nie ablegte.
Meine Kinder wiederrum habe alle zwei Pässe. Den ital. und den deutschen. Ich dachte bisher immer das dürfte man gar nicht, aber umso mehr freue ich mich nämlich das das jetzt legal ist.
Die Entscheidung, eine Staatsangehörigkeit abzulegen und dann noch welche ( ich denke da wäre es die deutsche gewesen ) wäre schwer geworden.
Es lebe das Forum !!!!!!!!!!
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Todd
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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #12 - 27.03.2008 um 08:21:00
 
Also, immer gesetzt dem Fall, ich hab' die Sachlage halbwegs verstanden (was wie gesagt, nicht immer der Fall sein muss; ist halt relativ komplex, die Materie) war zumindest das Behalten der dt. Staatsangehörigkeit 1982 und danach illegal. Für Deine Kinder gab's aber wohl nie ein legales Problem.

Häng's halt nicht an die grosse Glocke, abgesehen davon, dass es jetzt keine Rolle mehr spielen dürfte.

Der offizielle Link von oben sagt auch im letzten Satz, dass man keine Ahnung hat, wie viele Mehrfachstaatsbürger es gibt (2 mio?) ... weil viele ihre alte deutsche Staatsangehörigkeit einfach behalten haben...


Ich hab's übrigens auch aus 'nem Forum erfahren:


http://www.forum-kroatien.de/t520908f11794899-Doppelte-Staatsbuergerschaft.html



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M'illumino d'immenso

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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #13 - 27.03.2008 um 09:08:05
 
Todd schrieb am 26.03.2008 um 21:26:25:
Schon klar, nur ist das eben keine offizielle Seite...  ich will nicht sagen, dass die auf jeden Fall Mist schreiben, aber Gewähr hat man eben halt nicht sooo....


Gewähr bekommst Du, indem Du irgendeine deutsche Botschaft anrufst und es Dir bestätigen lässt. Genau das hab' ich 2000 getan und man hat mir alle nötigen Unterlagen zugeschickt.
Nur war's mir dann letztendlich zu teuer und ich hatte damals keinen Bock auf noch mehr Bürokratie.
Eine Tante von mir hat 2000 auf diesem Weg eine zweite Staatsbürgerschaft angenommen.
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Italia, un grand'amore
e niente piu....

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Re: Nachname des Vaters HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort #14 - 27.03.2008 um 09:37:05
 
Zum Thema Staatsangehörigkeit:
Ich habe bereits 1967 geheiratet und bin nach der Bestellung des Aufgebotes bereits sowohl von italienischen als auch von deutschen Behörden schriftlich darüber informiert worden, daß ich durch die Eheschließung die italienische Staatsangehörigkeit erhielt, ohne im Gegenzug die deutsch zu verlieren. Die der Ehe entstammenden Kinder (wir haben nur eins) bekämen allerdings nur die italienische Staatsangehörigkeit. Das wurde 1975 dahingehend abgeändert, daß auch für die in D geborenen Kinder die  deutsche Staatsangeh.ohne große Formalitäten erworben werden konnte. Auch bei einer Ehescheidung hätte sich der Status der doppelten Staatsange. nur durch meinen ausdrücklichen Verzicht geändert. Ich habe also seit 41 Jahren bide Pässe und unsere Tochter ebenfalls.
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