Marea schrieb am 26.03.2008 um 17:54:54:
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für Deutsche schon seit dem 1.1.2000 erlaubt.
Also, soweit ich das mitgekriegt habe, keinesfalls;
es sei denn, in BESONDEREN HÄRTEFÄLLEN (wenn z.B., wie im Fall der Türkei, Grundbesitz an Staatsbürgerschaften gekoppelt ist), da hat man auch früher schon mal Ausnahmen gemacht.
Falls ich richtig informiert bin, was aber natürlich auch 'mal nicht der Fall sein kann, richtig, liebe Marea,
ist es aber auch jetzt NICHT jedem möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben bzw. die alte bei Einbürgerung in D zu behalten.
Mehr Informationen diesbezüglich würden mich natürlich sehr interessieren.
LG