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Autobahnmaut in Italien I (Gelesen: 1119 mal)
klaus20052
Ex-Mitglied


Autobahnmaut in Italien I
07.03.2003 um 06:35:39
 
Solltet ihr versehentlich in die falsche Spur an einer Mautstation geraten sein (z.B. Telepass oder Viacard statt Barzahlung) solltet ihr auf gar keinen Fall wenden oder versuchen, rückwärts die Spur zu verlassen.
Gem. Art. 176 Abs. 19 und 20 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della strada) werden derartige Fahrmanöver sowohl auf Autobahneinfahrten (vor Beginn der eigentlichen Autobahnstrecke) als auch auf der Autobahn selbst, auf Hilfsspuren, an Notrufsäulen und im Bereich der Autobahnausfahrten vor den Mautstellen besonders streng geahndet. In der Regel wird ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro und ein Fahrverbot von mindestens zwei Monaten, oft aber von 6 Monaten verhängt. Dabei wird der Führerschein meist nicht vor Ende des Verbotszeitraums wieder ausgehändigt.  Griesgrämig
Betätigt in einem solchen Falle einfach die Taste "AIUTO-HELP", "RICHIESTA DI INTERVENTO" oder "ASSISTENZA". Das Kontrollpersonal bewirkt dann die Ausgabe eines "Quittungsstreifens", den Sie in jedem Fall abwarten und herausziehen sollten; anschließend können Sie weiterfahren.Anhand des Quittungsstreifens ist sodann die Bezahlung des ausstehenden Betrages bei einem Bediensteten an der nächsten, zur selben Autobahnbetreibergesellschaft gehörenden Zahlstelle bzw. der nächsten als "Punto Blu" bezeichneten Zahlstation oder auch vom Ausland aus möglich.
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