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Italien >> Leben in Italien >> Was muss man als "Neubesitzer" eines Ferienhäuschens machen?
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Beitrag begonnen von Alba am 18.10.2017 um 16:36:15

Titel: Was muss man als "Neubesitzer" eines Ferienhäuschens machen?
Beitrag von Alba am 18.10.2017 um 16:36:15
Hallo zusammen - Ciao a tutti! :)

Ich bin brandneu hier ... habe schon etwas im Forum gestöbert und finde die Seite echt klasse!

Wir haben das Ferienhäuschen von meiner Tante (in der Nähe von Rosolina (RO)) übernommen. Also erst mal "freu ohne Ende" - nur - jetzt wissen wir gar nicht, wie's weitergeht und was wir tun müssen ...

ich hatte schon das italienisch/deutsche und das deutsch/italienische Konsulat angeschrieben - die geben mal gar keine Auskunft oder weitere Ansprechpartner! Gibt es denn eine Stelle, bei der man sich informieren kann?

Frage mich echt, wie das die Leute bei "Goodbye Deutschland" machen! Dabei ist's bei uns nur ein Ferienhäuschen! :-/

- z.B. muss ich jetzt Strom anmelden, weiß aber überhaupt nicht, welche Möglichkeiten es gibt (bin schon 3x aus dem ENEL Chat geworfen worden, weil die sich nicht mit mir abgeben wollten) und welche Tarife ... das Häuschen wird ja nur im Frühjahr/Sommer genutzt - dann habe ich schon Horrorgeschichten über Stromrechnungen gelesen und was ist mit dieser Fernsehgebühr (wir haben nämlich keinen)
- muss man sich eigentlich auf der Gemeinde anmelden - falls ja, wie heißt das bitte auf italienisch) und - ganz wichtig wie funktioniert das mit den Steuern und der Steuerzahlung? Wir müssen auch renovieren und ich habe gehört, dass man diese Kosten ansetzen kann ... am Besten wäre ich wohl beim Steuerberater aufgehoben - kennt jemand einen in der Nähe von Rosolina oder welche Möglichkeiten gibt es sonst?

Ich hoffe echt, einer von Euch kann mir weiterhelfen! Im Voraus lieben Dank für Eure Rückmeldungen!
GVLG
Simone :-)

PS: Codice fiscale habe ich übrigens schon! Ohne den geht ja gar nix ;-)

Titel: Re: Was muss man als "Neubesitzer" eines Ferienhäuschens machen?
Beitrag von asina am 27.10.2017 um 22:17:40
Buona sera Alba und Glückwunsch zu dem Häuschen!
Die Tante hatte doch sicher schon Strom. Am besten vor Ort auf die Comune gehen (meist gibt es dort auch ein Büro von Enel) mit dem Registerauszug oder einer alten Stromrechnung. Bei Nutzung nur als Ferienhaus gab es mal einen Tarif für "non residente". Anmelden im eigentlichen Sinne muss man sich nicht, wenn kein Zweitwohnsitz. Aber dennoch registriert sein für Müllgebühren und weitere örtliche Abgaben. Je nach Comune. Von den Fernsehgebühren, die seit 2016 über die Stromrechnung abgebucht werden, kann man sich befreien, wenn man kein TV hat. Für 2018 ist das bis zum 31.01.2018 möglich. Anweisung und Formular im Anhang. klappt so nicht . . .
Steuern muss man selber erklären, z.B. die Grundsteuer IMU für das Objekt. Zu zahlen in zwei Raten bis zum 16.06. sowie 16.12. eine Jahres. Hier ein Link zur IUC auf deutsch http://www.immobilie-gardasee.de/wissenswertes/steuern-in-italien/gemeindesteuer/#content-area
Das mal so fürs erste . . . Asina



Titel: Re: Was muss man als "Neubesitzer" eines Ferienhäuschens machen?
Beitrag von asina am 27.10.2017 um 22:32:17
Hier der Link zur bilingualen Eigenerklärung zur Fernsehgebühr im privaten Gebrauch / Dichiarazione sostitutiva relativa al canone di abbonamento alla televisione per uso privato

http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/nsilib/nsi/strumenti/modelli/modelli+in+altre+lingue/vordrucke/eingenerklarung+zur+fernsehgebuhr+im+privaten+gebrauch

Letztes Jahr für 2017 gemacht - hat geklappt. Nur eigenartig Einschreiben ohne Umschlag . . . da staunten sie auch auf der italienischen Post.

Titel: Re: Was muss man als "Neubesitzer" eines Ferienhäuschens machen?
Beitrag von c-trarego am 24.11.2017 um 12:23:22
Hallo Simone,

ein paar Antworten findest du vielleicht in meinem Blog, (siehe Signatur bzw. „www“.Button). Da habe ich in der Rubrik "Das eigene Haus" Tipps zum Hauskauf und worauf man achten sollte hinsichtlich Steuern etc. - Ist leider erst im Aufbau, aber ein paar Hinweise kannst Du sicher nutzen.

Mein erster und wichtigster Tipp: Such Dir einen Makler, der Dich begleitet. Das habe ich mal gemacht, als ich eine Hütte von einem italienischen Freund übernommen habe. Die Maklerin hat 700 € verlangt und wirklich ALLES Bürokratische vorbereitet und übernommen. Inklusive Vermittlung eines Steuerberaters, Umschreibung des Stromanschlusses etc.

Ansonsten:
- ENEL hat in jeder größeren Stadt ein Vertriebsbüro. Hinfahren, Nummer ziehen, warten. Die Mitarbeiter dort sind in der Regel sehr nett und bemüht.
- Die Anmeldung in der Commune ist Pflicht. Und damit auch Steuern und Abgaben (IMU, TASI, Müllgebühren etc.) - siehe meine Internetseite.
- Vorsicht beim Renovieren ohne Genehmigung. Das kann teuer werden. Auch hierzu findest Du einen Artikel in meinem Blog.

Aber keine Panik - das haben andere auch geschafft, dann schaffst Du's auch. Ohne Hilfe vor Ort wird's aber nicht ganz einfach. Makler haben im Winter wenig zu tun und freuen sich über einen Zusatzverdienst. Und ganz ehrlich: die paar hindert Euro sind gut angelegt (Stichwort: Rechtssicherheit).

Kannst mich auch gerne jederzeit anschreiben, wenn Du spezifische Fragen hast. Nur leider begrenzt sich mein Wissen auf das Piemont, das einige verwaltungstechnische Besonderheiten aufweist. Die meisten bürokratischen Hürden gleichen sich aber in ganz Norditalien.

Ciao aus Trarego
Christian

Titel: Re: Was muss man als "Neubesitzer" eines Ferienhäuschens machen?
Beitrag von asina am 12.01.2018 um 23:07:13

asina schrieb am 27.10.2017 um 22:32:17:
Hier der Link zur bilingualen Eigenerklärung zur Fernsehgebühr im privaten Gebrauch / Dichiarazione sostitutiva relativa al canone di abbonamento alla televisione per uso privato

http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/nsilib/nsi/strumenti/modelli/modelli+in+altre+lingue/vordrucke/eingenerklarung+zur+fernsehgebuhr+im+privaten+gebrauch

Letztes Jahr für 2017 gemacht - hat geklappt. Nur eigenartig Einschreiben ohne Umschlag . . . da staunten sie auch auf der italienischen Post.


Link gilt nicht mehr. Neu: http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/Nsilib/Nsi/Schede/Agevolazioni/Canone+TV/Modelli+e+istruzioni+canone+TV/Modelli+e+istruzioni+canone+TV+tedesco/?page=agevolazionicitt

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