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Italien >> Urlaub in Italien >> Warntafel am Fahrradträger - aktuelle Rechtslage? http://www.italienforum.de/cgi-bin/yabb2/YaBB.pl?num=1501843581 Beitrag begonnen von Friedhelm am 04.08.2017 um 12:46:21 |
Titel: Warntafel am Fahrradträger - aktuelle Rechtslage? Beitrag von Friedhelm am 04.08.2017 um 12:46:21
Hallo,
wir haben neuerdings an unserem Wohnmobil einen Anhängerkupplungsträger mit Beleuchtung und Zusatzkennzeichen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob bei diesem Träger auch die Anbringung einer zus. Warntafel - die ja bei überhängender Ladung vorgeschrieben ist - erforderlich ist. Meine diesbezüglichen Recherchen haben unterschiedliche Ergebnisse zu Tage gebracht. Der ADAC weist darauf hin, dass auch bei zus. Beleuchtung und Kennzeichen die Tafel erforderlich sei, in einem Forum habe ich gelesen, dass es wohl eine Verwaltungsanordnung geben würde, die das Gegenteil festlegt. Was trifft nun zu? Wer kennt die aktuelle Rechtslage? Danke für eure Unterstützung MfG Friedhelm |
Titel: Re: Warntafel am Fahrradträger - aktuelle Rechtslage? Beitrag von Laurentina am 05.08.2017 um 10:37:32
Wenn es nicht klar ist, würde ich trotzdem eine Warntafel anbringen, ganz einfach um mir Diskussionen vor Ort zu ersparen.
Die Dinger kosten ja nun wirklich nicht die Welt. |
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